Frage an Stefan Müller von Heinrich V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Müller,
auf der von Ihnen als Antwort (vom 01.08.2012) genannten Seite des Bundestag.de kann ich keine Einkünfte Ihrerseits ersehen. Was ist das Problem für Sie, Ihre Einkünfte z.B. von der Nürnberger Kranken-versicherung AG hier darzustellen? Warum drücken Sie sich um diese Frage herum? Da frage ich mich aber schon: ist es einfach nur Arroganz oder etwa der Versuch der Verschleierung? Dies erscheint zudem wegen Ihrer Abstimmung gegen ein Offenlegung von Nebeneinkünften in einem "besonderen" Licht - zumal ja Sie und Ihre Partei gerne bei Anderen andere Mastäbe anlegt - als bei sich selbst.
Heinrich Vitzthum
Sehr geehrter Herr Vitzthum,
meine Angaben auf der Website des Deutschen Bundestages entsprechen in vollem Umfang dem geltenden Regelwerk. Diese Regeln - das von Ihnen implizit kritisierte Einkommensraster eingeschlossen - dienen einerseits dem berechtigten Wunsch nach Transparenz gegenüber den Bürgern, andererseits stellen sie sicher, dass unternehmerische und/oder private Vertraulichkeit im Zusammenhang mit dem erzielten Einkommen gewahrt bleibt. Ich bin der festen Überzeugung, dass auch Bundestagsabgeordneten als Person diese Vertraulichkeit zusteht, ja in bestimmten Fällen (wie zum Beispiel bei Rechtsanwälten) sogar unbedingt erforderlich ist. Die Vorstellung eines "gläsernen Abgeordneten" widerspricht in meinen Augen außerdem der grundgesetzlichen Garantie der freien Mandatsausübung. Eine grundsätzliche Änderung des Regelwerks hielt und halte ich deshalb für falsch, die feinere Abstufung des Einkommensrasters ist dagegen sinnvoll. In Kommunalparlamenten werden aus genau diesem Grund persönlicher Vertraulichkeit übrigens Fragen, in denen persönliche Vermögensverhältnisse von Bürgern oder die konkreten Einkommensverhältnisse von Mitarbeitern der Kommune eine Rolle spielen könnten, grundsätzlich in nicht-öffentlichen Sitzungen beraten. Die Einschätzung, ob ein Abgeordneter sich durch Vergütungen von Nebentätigkeiten in der Ausübung seines Mandats eventuell beeinflussen lässt (oder eben auch nicht), wird ja nicht schon dadurch treffsicherer, dass die Höhe dieser Einkünfte exakt bekannt ist. Das wird schon daran deutlich, dass bereits die bloße Kenntnis von einer Nebentätigkeit eines Abgeordneten bei einem Teil der Öffentlichkeit zu Spekulationen und sogar zu Vorverurteilungen führt. Was die Maßstäbe angeht: Herrn Steinbrück erschien es nach einer wochenlang ausufernden Debatte über die Einhaltung der von ihm selbst formulierten, weitergehenden Maßstäbe sinnvoll, die genaue Höhe seiner Nebeneinkünfte offenzulegen. Entscheiden Sie bitte selbst, ob sie dadurch nun tatsächlich mehr über Herrn Steinbrück wissen, als vorher ohne diese Kenntnis. Zuguterletzt: Ihre unangebrachten Ausfälligkeiten weise ich mit allem Nachdruck zurück. Was den Vorwurf der "Verschleierung" angeht, erwarte ich von Ihnen, dass Sie ihn hier auf abgeordnetenwatch.de öffentlich zurücknehmen, da er angesichts des bereits erwähnten, geltenden Regelwerks vollkommen ungerechtfertigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller, MdB