Frage an Stefan Müller von Christian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Müller,
gemäß dem Jahresabschluss der Nürnberger Krankenversicherung AG, deren sechsköpfingem Aufsichtsrat angehören, wurden in 2010 an die Mitglieder des Aufsichtsrates knapp 120.000 Euro ausbezahlt.
Unter der Annahme, dass dieser Betrag mehr oder weniger gleichteilig an die sechs Aufsichtsratsmitglieder ausbezahlt wurde, ergibt sich hieraus für Sie eine veröffentlichungspflichtige Nebeneinkunft gemäß den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages?
Vielen Dank
Christian Ross
Sehr geehrter Herr Ross,
vielen Dank für Ihre Frage zur Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften. Unter www.bundestag.de finden Sie alle meine veröffentlichungspflichtigen Angaben, darunter auch die zur Nürnberger Krankenversicherung AG.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller MdB