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Stefan Müller
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Frage von Florian W. •

Frage an Stefan Müller von Florian W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Müller,

können Sie dem interessierten Wähler bitte erklären, was am 28.06. im BT passiert ist bezüglich des neuen Meldegesetzes? Ihrem Abstimmverhalten zu Folge waren Sie am 28.06. zumind. teilweise anwesend. Wo waren Sie während der Abstimmung zum besagten Gesetz? Hatten Sie andere Termine? Waren Ihnen diese Termine wichtiger?

Wir erklären Sie, dass es mögich ist, solch ein Gesetz, dass die Bürgerrechte aushebelt, von 27 MdB entschieden werden kann? Ist ein Parlament in diesem Fall überhaupt beschlussfähig?

Finden Sie es richtig, dass solche Daten an die Wirtschaft verkauft werden dürfen? Wie stehen Sie i.A. zum Thema Bürgerrechte und Datenschutz?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wenning,

Datenschutz ist in einer Informationsgesellschaft ein hohes Gut. Es ist einerseits die Aufgabe der öffentlichen Hand, mit den ihr anvertrauten Daten der Bürgerinnen und Bürger sorgsam -- und vor allem im Rahmen des geltenden Rechts -- umzugehen. Andererseits obliegt es auch den Bürgerinnen und Bürgern die Herausgabe ihrer Daten von Fall zu Fall kritisch zu prüfen und gegebenenfalls auch Widerspruchsmöglichkeiten zu nutzen.

Der Gesetzentwurf, über den am 28. Juni im Deutschen Bundestag entschieden wurde, sah eine Harmonisierung lange bestehender landesrechtlicher Regelungen und ihre Präzisierung vor. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen hätten insofern sogar eine Verbesserung der bereits bisher geltenden Rechtslage dargestellt. (Den Gang der Gesetzgebung können Sie hier nachvollziehen: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/380/38059.html )

Dass im Plenum des Deutschen Bundestages in diesem Fall nur wenige Kolleginnen und Kollegen anwesend waren, erklärt sich aus dem Selbstverständnis des Deutschen Bundestages als Arbeitsparlament. Ich empfehle Ihnen dazu die Lektüre dieser Bundestagspublikation (ab S. 14): https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20265000.pdf .

Unabhängig davon wäre es aber auch in meinen Augen wünschenswert, wenn Plenarsitzungen insbesondere gegen Ende der Sitzungswochen von den Kolleginnen und Kollegen intensiver wahrgenommen und Reden auch tatsächlich gehalten würden, statt sie zu Protokoll zu geben. Nach der in Rede stehenden Sitzung ist diesbezüglich ja auch eine öffentliche Debatte entstanden, in der ich mich in diesem Sinn geäußert habe.

Es kommt übrigens durchaus häufig vor, dass parallel zu Plenarsitzungen auch Ausschüsse oder Kommissionen tagen, so dass die betreffenden Kollegen dann dort ihren Aufgaben nachgehen. Eine Konsequenz daraus ist aber, dass gegebenenfalls nur fachlich mit einem Gesetzentwurf befasste Kollegen zu dessen Beratung im Plenum anwesend sind. Der Beschlussfähigkeit tut dies nach jahrzehntelanger, interfraktionell nie in Frage gestellter Übung keinen Abbruch.

Als Parlamentarischer Geschäftsführer habe ich auch und gerade während Plenarsitzungen umfassende Aufgaben, die nicht nur aus dem Plenarsaal heraus zu erledigen sind. So erklärt sich meine Abwesenheit während dieses Tagesordnungspunktes.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB