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Stefan Müller
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Frage von Eberhard M. •

Frage an Stefan Müller von Eberhard M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Müller,

in einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung fordern Sie, die Finanzierung von extremistischen Parteien aus Steuergeldern abzuschaffen. Der Bundestag („zum Beispiel“) solle entscheiden, welche Partei das Prädikat extremistisch verdient.

Könnten Sie sich mit dem Gedanken anfreunden, allen Parteien den Griff in den Steuertopf zu verwehren, was wohl der Gerechtigkeit näher käme?
Oder sind Sie der Meinung, dass Ihre Partei oder auch andere in Ihren Augen demokratischen Parteien in ihrer Existenz bedroht wären, wenn keine Steuermittel mehr fließen?

Haben Sie ein Argument dafür, dass Parteien u. a. steuerfinanziert werden müssen oder dürfen, außer dass es dafür eine von den Begünstigten geschaffene Rechtsgrundlage gibt?

Könnten Sie sich vorstellen und sich dafür einsetzen, dass diese Mittel in Höhe von mehr als 150 Mio € jährlich dafür verwendet werden, dass Chancengleichheit beim Zugang zu guter Bildung hergestellt wird, oder vielleicht auch für die Verbesserung der Pflege von hilfebedürftigen Personen?

Ist Ihnen bekannt, in welcher Höhe Parteien in EU-Mitgliedsländern Steuermittel von ihren Bürgern erhalten und wie diese verwendet werden?

Haben Sie Kenntnis von Parteienfinanzierungen in den USA?

Könnten Sie sich auch dafür einsetzen, dass die steuerliche Stütze von über 17 Mio € für die im Europäischen Parlament vertretenen Parteien wegfallen soll?

Falls meine Zahlenangaben unkorrekt sind, bitte ich Sie um Korrektur. Sie haben doch bestimmt einen besseren Überblick als ich.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meißner,

die teilweise staatliche Parteienfinanzierung ergibt sich aus Artikel 21 unseres Grundgesetzes.

Dort heißt es im Absatz 1: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel /sowie über ihr Vermögen/ öffentlich Rechenschaft geben."

Bis auf eine Verschärfung in Absatz 1, Satz 4, der 1983 um die Worte "sowie über ihr Vermögen" ergänzt wurde, gilt dieser Artikel unverändert seit 1949.

Vor diesem Hintergrund kann ich nicht erkennen, dass es -- wie Sie schreiben -- "eine von den Begünstigten geschaffene Rechtsgrundlage" gäbe.

Angesichts der herausgehobenen Rolle, die die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes den demokratischen Parteien (übrigens direkt im ersten Artikel nach dem Grundrechtskatalog!) in unserem Staatsgefüge zugewiesen haben, halte ich eine teilweise staatliche Finanzierung auch für völlig legitim. Die im Lauf der Jahre mehrfach verschärften Transparenzregelungen, inklusive der zugehörigen Sanktionsmechanismen lassen die staatliche Parteienfinanzierung heute in meinen Augen als völlig unproblematisch erscheinen. Eine grundlegende Veränderung halte ich für nicht erforderlich.

Alle relevanten Dokumente zur Parteienfinanzierung finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestages unter http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/rechenschaftsberichte/index.html

Eine sehr gute Übersicht und zusammenfassende Statistiken zur Parteienfinanzierung in Deutschland gibt es auch in der Wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Parteienfinanzierung . Dort finden Sie auch Abrisse über die Regelungen in anderen Ländern.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller MdB