Frage an Stefan Müller von Peter B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr MdB Müller,
im Februar dieses Jahres war in den Zeitungen folgendes zu lesen:
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Hinzuverdienstgrenzen für die Altersfrührentner deutlich anzuheben. Geht es nach den Vorstellungen der Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP, soll ein Hinzuverdienst in Höhe des bisherigen Bruttoverdienstes möglich sein. Allerdings liegt aktuell noch kein abgestimmter Regierungsentwurf vor. In der Ausgabe vom 01.02.2011 berichtet die Berliner Zeitung, dass derzeit auch noch im Gespräch ist, die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung für Altersfrührentner aufzuheben. Nach den aktuellen Rechtsvorschriften besteht dann Beitragsfreiheit zur Arbeitslosenversicherung, wenn durch den Rentner die Regelaltersgrenze erreicht ist.
Meine Frage: Gibt es zur Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen mittlerweile einen Regierungsentwurf bzw. wann oder überhaupt ist mit einer Neuregelung zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
P. Becker
Sehr geehrter Herr Becker,
das Thema "Hinzuverdienstgrenzen" ist Teil eines umfassenden Rentenreformpakets der Bundessozialministerin, das in den letzten Monaten intensiv im Rahmen des so genannten "Regierungsdialogs Rente" mit Gewerkschaften, Arbeitgebervertretern und Experten diskutiert wurde. Dieser Fachdialog ist mit der letzten Sitzung Anfang dieser Woche nun abgeschlossen. Die Ergebnisse werden jetzt im Ministerium verarbeitet und gehen dann in die politische Diskussion, zunächst mit den Koalitionsfraktionen.
Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen ist dabei im Grundsatz kein strittiges Thema mehr.
Allerdings gab es im Regierungsdialog zu einigen anderen Themen noch erhebliche Debatten, vor allem zum Vorschlag einer Zuschussrente.
Mit einer abschließenden parlamentarischen Behandlung des gesamten Reformpakets wird im Lauf des kommenden Jahres zu rechnen sein.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das bevorstehende Weihnachtsfest
Stefan Müller, MdB