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Stefan Müller
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Frage von Andreas K. •

Frage an Stefan Müller von Andreas K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Müller,

ich wende mich heute mit 2 Themen an Sie:

1. PKW-Maut
In Wahlprogramm von CDU/CSU findet sich zur Autobahnmaut der folgende Passus: "Wir werden dafür sorgen, dass das hohe Niveau unserer Infrastruktur erhalten bleibt und keine Investitionslücken entstehen. Der Verkehrshaushalt muss dauerhaft so ausgestattet sein, dass die Lkw- Mauteinnahmen für die Verbesserung der Infrastruktur verwendet werden." Von Pkw-Maut ist da keine Rede. Nun macht Ihre Partei genau diese zum Thema. Niemand wird dem Bürger weismachen können, das diese bei Einführung aufwandsneutral sein wird. Dabei könnte man dem Kfz.-Steuerzahler einfach eine Vignette als Quittung geben und dem ausländischen Benutzer eine entsprechende Vignette verkaufen. Steht hier ein lupenreiner Wahlbetrug an?

2. Steuersystem
In Ihrem Wahlprogramm findet sich der Wortlaut "Sie (die Bürger) haben einen Anspruch auf ein Steuerrecht nach den Prinzipien „einfach, niedrig, gerecht“. Nun ist unser Steuersystem wohl alles andere als einfach. Bisher ist in dieser Legislaturperiode nichts in Richtung einer Vereinfachung geschehen. Was kann der Steuerzahler noch erwarten. Oder war das Statement nur ein eine leere Phrase?

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichem Gruß

Andreas R. Klenke

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Klenke,

aus meiner Sicht ist die PKW-Maut ein durchaus bedenkenswertes Modell, die vielen ausländischen Autofahrer, die unser Straßennetz (nicht selten nur zum Transit!) nutzen, am sehr aufwändigen Unterhalt dieses Netzes zu beteiligen. Nicht wenige andere Länder machen uns das mit eben dieser Begründung sehr erfolgreich vor. Ich sehe keinen Grund, warum wir in Deutschland dieses Instrument nicht ernsthaft in Erwägung ziehen sollten.

Entscheidend ist in meinen Augen, dass eine mögliche Einführung einer PKW-Maut für die deutschen Autofahrer aufwandsneutral gestaltet wird. Genau dies beinhaltet der Vorschlag der CSU.

Einen "lupenreinen Wahlbetrug", wie Sie schreiben, kann ich darin nicht erkennen, denn die Welt hört sich ja mit Drucklegung eines Wahlprogramms nicht auf zu drehen. Politik muss auch während einer Wahlperiode neue oder überarbeitete Konzepte vorlegen dürfen, ohne immer gleich des Wahlbetrugs geziehen zu werden.

Ihr Vorwurfim zweiten Teil Ihrer Frage, wir hätten Vereinfachungen im Steuerrecht angekündigt, aber nicht umgesetzt, trifft nicht zu.

Das vom Bundestag im Juni 2011 verabschiedete Steuervereinfachungsgesetz 2011 (Wortlaut des Gesetzentwurfs unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/051/1705125.pdf ) enthält u.a. folgende Maßnahmen:

- Mit der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro werden weitere 550.000 Arbeitnehmer vom Einzelnachweis der Werbungskosten befreit. Für insgesamt 21,6 Millionen Arbeitnehmer wird dann kein Einzelnachweis mehr erforderlich sein. Der erhöhte Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist rückwirkend ab 2011 anzuwenden (beim Lohnsteuerabzug erstmals ab Dezember 2011 mit entsprechend voller Wirkung für das volle Jahr 2011). Die Arbeitnehmer werden damit um 330 Millionen Euro entlastet.

- Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird deutlich vereinfacht, da es ab 2012 auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern (Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung) nicht mehr ankommt. Damit entfällt eine Seite des Erklärungsvordrucks. Auch werden mehr Familien mit Kindern von diesem Steuervorteil profitieren. Die damit verbundene Entlastung beträgt 60 Millionen Euro.

- Bei der Beantragung von Kindergeld und Freibeträgen entfällt auch bei volljährigen Kindern die Einkünfte- und Bezügegrenze. Die bislang erforderlichen aufwändigen Ermittlungen und Erklärungen werden ab 2012 nicht mehr nötig sein. Dies entlastet Familien mit Kindern um 200 Millionen Euro.

- Daneben enthält der Gesetzentwurf weitere effektive Vereinfachungsmaßnahmen wie beispielsweise die umsatzsteuerliche Gleichstellung von Papierrechnung und elektronischer Rechnung, die Einschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte oder die Möglichkeit einer zusammengefassten Steuererklärung für zwei Jahre für nicht unternehmerisch tätige Steuerzahler.

In dem Ende letzten Jahres von der christlich-liberalen Koalition beschlossen Steuervereinfachungspaket wurden über die o.g. Maßnahmen hinaus noch weitere wichtige Vorhaben zur Steuervereinfachung vereinbart wie beispielsweise

- das Ziel einer besseren Harmonisierung der steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Vorschriften,

- eine Vereinfachung des steuerlichen Reisenkostenrechts,

- sowie mittelfristig weitere Maßnahmen zur Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts.

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde am 8. Juli 2011 vom Bundesrat abgelehnt. Die Bundesregierung hat deshalb am 31.8.2011 den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen, der sich nach der parlamentarischen Sommerpause mit dem Gesetz befassen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB