Frage an Stefan Müller von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Müller,
da Sie in Ihrer Reaktion auf meine Anfrage vom 22.7.11 dahingestellt lassen, ob es sinnvoll ist, die Gefährlichkeit einzelner Drogen gegeneinander aufzuwiegen, bitte ich Sie zu erklären, was I.E. drogenpolitisch sinnvoller ist, als das Maß gesetzlicher Eingriffe am Gefahrenpotential einer Substanz zu orientieren.
Warum sollte es sinnvoll sein, die tödliche Droge Alkohol, in Form von Bier und Wein selbst für Minderjährige legal zugänglich zu machen, während man erwachsene Benutzer viel weniger gefährlicher Substanzen strafrechtlich verfolgen lässt?
Durch zahlreiche Änderungen des BtMG wurden immer wieder neue Substanzen in dessen verschiedenen Anhänge aufgenommen (vgl. http://tinyurl.com/3ck2p87 ). Offenbar ist es im Bundestag also kein Problem, eine Mehrheit für ein Drogenverbot zu erreichen.
Weshalb bezweifeln Sie, angesichts dieser regen Bereitschaft im Bundestag Substanzen zu verbieten, wenn dessen Konsum risikobehaftet sein könnte, für Maßnahmen eine Mehrheit zu finden, welche die Verfügbarkeit der tödlichen Droge Alkohol einschränken?
Fürchten Sie, Alkoholkonsum könne auch unter Bundestagsabgeordneten ein so weit verbreitetes Problem sein, dass eine unvoreingenommene Drogenpolitik nicht denkbar ist?
Das Bundesverfassungsgericht betonte bereits 1994, dass der Gesetzgeber angesichts der "offenen kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion über die vom Cannabiskonsum ausgehenden Gefahren und den richtigen Weg ihrer Bekämpfung (...) die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluss der Erfahrungen des Auslandes zu beobachten und zu überprüfen" habe (vgl. http://tinyurl.com/3pvff6m ).
Wodurch wird der Gesetzgeber dieser Vorgabe, besonders vor dem Hintergrund zahlreicher jüngerer Studien, die einer Korrelation zwischen Verbot und Konsum widersprechen, gerecht (vgl. http://tinyurl.com/3pwvqck , http://tinyurl.com/4xraorp , http://tinyurl.com/WHO-WMHS , http://tinyurl.com/BF-GCCR )?
Freundliche Grüße
Guido Friedewald
Sehr geehrter Herr Friedewald,
mein Eindruck verfestigt sich leider, dass Ihre Fragen weniger auf eine entschlossene Bekämpfung von Suchtgefahren zielen, als auf eine Aufweichung bestehender Verbote.
Lassen Sie es mich deshalb kurz machen:
Ich halte die bestehenden Verbote für den Konsum und die Verbreitung von Drogen für völlig gerechtfertigt. Die Grenzziehung, die der Gesetzgeber hier vorgenommen hat, ist notwendig und richtig.
Ich habe in meiner Antwort auf Ihre letzte Frage bereits deutlich meine Meinung zum Umgang mit den Gefahren des Alkoholmissbrauchs dargelegt. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller, MdB