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Stefan Müller
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Frage von Aksel W. •

Frage an Stefan Müller von Aksel W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Müller,

auch wenn es nicht so stattlich ist als grünes Parteimitglied auf dieser Bürgerplattform eine Frage an einen politischen Konkurrenten zu stellen, hoffe ich machen sie eine Ausnahme.
Denn es geht mir um etwas das mir als logisches Paradoxon erscheint und ich hoffe es ist auch in ihrem Sinne Klarheit zu haben.

Sie haben Heute im Interview gesagt das die heterosexuelle Ehe rechtlich anders gestellt sei als die homosexuelle Ehe, weil diese das Potential hätte Kinder zu zeugen.
Ich hoffe das faßt ihren Gedanken korrekt zusammen.
Verstehe ich sie richtig, das sie allein am Potential der Kindszeugung dies festmachen?

Da gleiches gleich behandelt werden muss, frage ich mich wie sie mit kinderlosen Ehen umgehen wollen?
Den denkt man ihren Gedankengang zuende, müßten doch Ehen die keine Kinder zeugen nach XY Jahren auf den Rechtsrahmen einer homosexuellen Ehe zurückgestuft werden, da das Potential nicht genutzt wurde Ebenso müßten dann Ehen die aus biologischen Gründen (Unfruchtbarkeit) keine Kinder kommen können oder durch voranschreitendes Alter nicht mehr möglich ist diesen besonders geschützten Status nicht haben, bzw. verlieren.

Mit freundlichen Grüßen
Aksel Wundrach

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wundrach,

ich bleibe in der Tat bei meiner Meinung, dass Ehe und Familie im Sinne einer Gemeinschaft von Mann und Frau, deren wesentlicher Bestandteil es auch ist, Kinder zu bekommen und großzuziehen, sich mindestens in dieser Hinsicht von einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft grundlegend unterscheidet.

Nicht nur unser Grundgesetz (Art. 6), sondern auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 16) sowie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Art. 23) betrachten deshalb die Familie in diesem Sinn zurecht als "natürliche Grundeinheit der Gesellschaft" (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).

Ich halte es für legitim und richtig, dass der Staat diejenigen unter seinen besonderen Schutz stellt, die durch ihre Ehe, die Zeugung von Kindern *und* ihre Erziehungsleistung für den Fortbestand der diesen Staat tragenden Gesellschaft sorgen.

Eine völlige Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe bleibt daher in meinen Augen ungerechtfertigt.

Die so genannte "Homo-Ehe" wäre nicht die Herstellung von Gerechtigkeit für eine gesellschaftliche Minderheit, sondern die Schaffung einer Ungerechtigkeit für die gesellschaftliche Mehrheit.

Die von Ihnen vorgeschlagene Regelung, Eheleuten, die nach einer gewissen Zeit keine Kinder bekommen haben, die besondere staatliche Förderung zu entziehen, übersieht die Realität. Denn es ist ja bereits heute so, dass kinderlose Eheleute nicht denselben Grad an staatlicher Förderung genießen, wie Familien mit Kind(ern). Dieses Prinzip finden Sie im Steuerrecht, beim Kindergeld, beim Pflegeversicherungsbeitrag aber z.B. auch bei der Beamtenbesoldung wieder.

Im Übrigen spricht das Grundgesetz aus gutem Grund vom besonderen Schutz für Ehe *und* Familie!

Ich kann die von Ihnen bemängelte Paradoxie nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB