Frage an Stefan Müller von Juergen R. bezüglich Familie
Weter Herr Müller,
würden Sie mir bitte erklären warum Sie und die CSU 10 Jahre nach Einführung der eingetragenen Partnerschaft diese weiterhin ablehnen und eine Revision des Gesetzes welches einer Gleichstellung der Ehe beinhalten würde nicht unterstützen. Ich weiss wirklich nicht warum ich 2011 immer noch kein Ehegattensplitting mit meinem Partner haben kann, jeden Monat gehen uns somit Hunderte von Euro verloren. Der Maßstab dass eine Ehe immer auch der Kindererziehung dient ist denke ich auch nicht mehr zeitgemäss, ich kenne genügende Paare die keine Kinder haben und trotzdem vom Splitting profitieren. Das ist auch eine Realität von 2011. Ich weiss nicht warum in unserem Land Minderheiten immer für Ihre Rechte vor das Gericht gehen müssen. Warum können Sie nicht einer Revision zustimmen, es wird sowieso zu so einer Rechtslage kommen, letzte Entscheide des Bundesverfassungsgerichtes gehen ja in diese Richtung. Ich denke es wäre zeitgemässer wenn Sie als wertekonservative Partei zum einen die Familien stärken welche wirklich Kinder erziehen, dies kann durch eine erweiterte Kindergeldzahlung oder Steuerersparnissen erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
J. Russ
Sehr geehrter Herr Russ,
es liegt mir fern, gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht abzusprechen zusammenzuleben. Ich verbitte mir in aller Deutlichkeit entsprechende Unterstellungen.
Mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist ein Rechtsrahmen geschaffen worden, der auf die legitimen Interessen gleichgeschlechtlicher Paare abgestellt ist und die bisherige Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten beseitigt hat.
Allerdings bleibe ich bei meiner Meinung, dass Ehe und Familie im Sinne einer Gemeinschaft von Mann und Frau, deren wesentlicher Bestandteil es auch ist, Kinder zu bekommen und großzuziehen, sich mindestens in dieser Hinsicht von einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft grundlegend unterscheidet.
Nicht nur unser Grundgesetz (Art. 6), sondern auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 16) sowie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Art. 23) betrachten deshalb die Familie in diesem Sinn zurecht als "natürliche Grundeinheit der Gesellschaft" (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).
Ich halte es für legitim und richtig, dass der Staat diejenigen unter seinen besonderen Schutz stellt, die durch ihre Ehe, die Zeugung von Kindern *und* ihre Erziehungsleistung für den Fortbestand der diesen Staat tragenden Gesellschaft sorgen.
Eine völlige Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe bleibt daher in meinen Augen ungerechtfertigt.
Die so genannte "Homo-Ehe" wäre nicht die Herstellung von Gerechtigkeit für eine gesellschaftliche Minderheit, sondern die Schaffung einer Ungerechtigkeit für die gesellschaftliche Mehrheit.
Verbesserungen in Detailregelungen, bei denen es ausschließlich um das Verhältnis der Partner untereinander geht, schließe ich gleichwohl nicht grundsätzlich aus. Über das Prinzip des besonderen staatlichen Schutzes und der Förderung von Ehe und Familie im hergebrachten Sinn lasse ich jedoch nicht mit mir diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller, MdB