Frage an Stefan Müller von Gwenn D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Müller,
in Ihrer Antwort von heute dem 7. Oktober 2010 schreiben Sie:
"Im Nachhinein hat sich allerdings herausgestellt, dass der erschreckend geringe Aufklärungswert (7 von 1000) zwar aus einem aktuellen Ermittlungsverfahren stammt, in dieser Form jedoch nicht verallgemeinerungsfähig ist. In anderen Ermittlungsverfahren konnte eine höhere Anzahl von Tatverdächtigen ermittelt werden, so dass die Aufklärungsquote derzeit insgesamt bei knapp über 20 % liegt."
Aus welcher Quelle stammt die Angabe zu den 20%?
Meine Quelle kommt auf 74%. Das wäre immerhin ein Unterschied von über 50%!
Damit Sie meine Angaben verifizieren können, so wie ich es bei Ihnen gerne gemacht hätte, darf ich auf folgende Quelle verweisen:
http://www.netzpolitik.org/2010/einer-geht-noch-stefan-muller-csu-und-die-vorratsdatenspeicherung/
Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Gwenn Dauen
Sehr geehrter Herr Dauen,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Zahlen stammen aus dem Bericht des Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 29.9.2010.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller