Frage an Stefan Müller von Daniel S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Müller,
im Gast-Kommentar der Bild am Sonntag behaupten Sie:
„Seit das Bundesverfassungsgericht im März dieses Jahres entschieden hat, dass personenbezogene Daten aus Internettransfers gelöscht und nicht mehr auf Vorrat gespeichert werden dürfen, hat sich die Aufklärungsrate von Internetkriminalität dramatisch negativ entwickelt: Von 1000 Verdächtigen werden nur noch sieben Personen ermittelt.“ ( http://www.bild.de/BILD/news/standards/kommentar/2010/09/19/gast-kommentar/internet-kriminalitaet-steigt-rasant-an.html )
Sie suggerieren im Weiteren, das Internet würde ein strafverfolgungsfreier Raum, da ihrer Behauptung nach die Aufklärungsquote unter 1 % läge.
Nun ist der Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts für die Jahre 2005 - 2007 (vor der Vorratsdatenspeicherung) eine Aufklärungsquote von etwas über 80%, für 2008 (Vorratsspeicherung von Telefondaten) eine Aufklärungsquote von 79,8% und für 2009 (Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten) eine Aufklärungsquote von 75,7% zu entnehmen. ( http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/378/79/lang,de/ )
Können Sie diese von ihnen in den Raum gestellten Zahlen belegen?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Schultz
Sehr geehrter Herr Schultz,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meinem Gastkommentar in der Bild am Sonntag vom 19. September dieses Jahres. Sie gibt mir die Gelegenheit, die von Ihnen hinterfragten Zahlen noch einmal detailliert zu erläutern.
Die in meinem Gastkommentar verwendeten Zahlen haben in den letzten Tagen insbesondere Internetnutzer in erheblichem Maß beunruhigt. Dies zeigen die zahlreichen aber auch vielfältigen Rückmeldungen, die ich hierzu erhalten habe.
Die von mir verwendeten Zahlen stammen unmittelbar vom Präsidenten des Bundeskriminalamtes. Herr Jörg Ziercke hatte sie im Rahmen einer Pressekonferenz am 6. September dieses Jahres in Berlin bekannt gegeben. Sie wurden anschließend auch in Zeitungen veröffentlicht (z. B. in der Rheinischen Post vom 7.September 2010).
Im Nachhinein hat sich allerdings herausgestellt, dass der erschreckend geringe Aufklärungswert (7 von 1000) zwar aus einem aktuellen Ermittlungsverfahren stammt, in dieser Form jedoch nicht verallgemeinerungsfähig ist. In anderen Ermittlungsverfahren konnte eine höhere Anzahl von Tatverdächtigen ermittelt werden, so dass die Aufklärungsquote derzeit insgesamt bei knapp über 20 % liegt.
Sie werden verstehen, dass ich auch diesen Wert noch für unbefriedigend halte und an meiner Forderung, die Vorratsdatenspeicherung umgehend wieder einzuführen, festhalte.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller,MdB