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Frage von Norbert B. •

Frage an Stefan Müller von Norbert B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Müller,

ich hoffe Sie können mit erklären wieso es soetwas in unserm Deutschland gibt:

Stichworte: Arbeitslosengeld 1 / 2 Harz 4

Ich bin im moment kurzfristig arbeitslos, da es ein Missverständniss bei meinem zukünftigen Arbeitgeber Siemens AG gegeben hat. Jetzt war ich sofort bei der Arbeitsagentur in Erlangen und habe Arbeitslosengeld 1 beantragt. Die Sachbearbeiterin erklärte mir höflich dass ich eine Sperrzeit = kein Geld von 12 Wochen habe, da ich ja gekündigt hätte. Zudem bekomme ich keine Unterstützung für den Beitrag der Krankenversicherung im Juli. Leider kann ich nichts dafür, dass die Fa Siemens AG ihre mündliche Zusage von März 2010 mich zum 1.7.2010 zu übernehmen wegen einem Missverständnis nicht einhalten kann und ich jetzt voraussichtlich zum 1.9.2010 eingestellt werde.

1. Frage: wieso hat das Arbeitsamt hier keinen Spielraum, da ich ja jetzt unverschuldet arbeitslos bin?

Bin also sofort zur Stadt Erlangen wegen Arbeitslosengeld 2 = Harz4 gegangen. Dort wurde mir auch höflich erklärt, man kann dem Arbeitsamt nicht in den Rücken fallen und werde meine Leistungen um 30% kürzen. Außerdem sind meine Unterhaltverpflichtungen nicht relevant.

2. Frage: Ich bin geschieden und habe Unterhalt für 4 Kinder und meine Frau zu zahlen, aber dies ist weder in den Gestzen von Arbeitslosengeld 1 als auch 2 berücksichtigt oder zählt nicht. Von was lebe ich jetzt und meine Kinder die auf Unterhalt angewiesen sind?

Mir kommst dies genauso vor wie bei Versicherungen. Ich zahle schön jahrelang Beiträge (Arbeitslosenversicherung, Steuern) und wenn ich die Leistung mal brauche finden sie etwas, dass zunächst nicht oder nicht voll gezahlt werden muss.

3.Frage: Was gedenken Sie zu tun damit hier eine Abhilfe in Zukunft geschaffen wird?
4.Frage: Haben Sie eine Idee von was ich die nächsten 2 Monate lebe?

Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung einer baldigen Antwort
Norbert Birk

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Birk,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es ist richtig, dass es bei Eigenkündigungen eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I gibt. Dies ist auch grundsätzlich gerechtfertigt, da niemand ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufgeben soll, um dann auf Kosten der Versichertengemeinschaft Leistungen zu beziehen.

Ob eine Eigenkündigung vorliegt, ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Da Sie in Ihrer Frage lediglich von einem "Missverständnis" schreiben, kann ich natürlich nicht einschätzen, ob die Verhängung der Sperrfrist in Ihrem Fall angemessen ist. Diese Einschätzung bedarf einiger Erklärungen Ihrerseits, für die abgeordnetenwatch vielleicht nicht die richtige Plattform ist.

Ich biete Ihnen daher gern an, dass Sie sich in meinem Büro in Erlangen einen Termin geben lassen, um über die Umstände Ihres Arbeitsplatzverlustes zu reden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB