Frage an Stefan Müller von Michael R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Müller,
ich wende mich an sie als Bürger aus ihrem Wahlkreis.
Zur Zeit bin ich von der Presseberichterstattung über die StVO und die letzte Änderung verwirrt - Herr Ramsauer hat ja nun die letzte Änderung für nichtig erklärt. Nun stehen auf Webseiten des Bundesministeriums für Verkehr und der Justiz unterschiedliche Fassungen der StVO (selbstverständlich ohne Gewähr). Was soll ich denn bitteschön damit anfangen? Für Radfahrer sind zahlreiche Regelungen unterschiedlich (schon alleine, welche Ampeln gelten!), aber auch für Autofahrer (mobile Halteverbote, Bedeutung gelber Markierungen, um nur einige aufzuzählen).
Auch mir bekannte Anwälte konnten mir nicht erklären, welche Fassung der StVO nun gilt, sie sagen nur, daß die Aussagen des Bundesministeriums für Verkehr nicht verbindlich wären.
Ich erhoffe mir nun von Ihnen eine Auskunft, welche Fassung von den Behörden eigentlich für gültig gehalten wird. (Hoffentlich muß ich nun nicht in Nürnberg nach anderen Regeln fahren als in Erlangen oder auf einer BAB ...)
Mit freundlichen Grüßen
Michael Radziej
Sehr geehrter Herr Radziej,
vielen Dank für Ihre Frage.
Im Jahr 1992 sind mehr als 140 Verkehrsschilder überarbeitet worden. Die alten Versionen blieben aber gültig, damit die Kommunen nur verschlissene Schilder auszutauschen brauchten. Im November 2009 wurde diese Austauschregel geändert, so dass die alten Schilder ungültig wurden. Die Kommunen in Deutschland wurden somit zum Austausch gezwungen. Experten rechneten mit Kosten für Städte und Gemeinden zwischen 200 und 400 Millionen Euro für den Austausch alter Schilder.
Auf Wunsch der Kommunen hat Verkehrsminister Dr. Ramsauer darauf verzichtet, alte Verkehrsschilder durch neue zu ersetzen, da die Kosten hierfür primär zur Reparatur der Winterschäden an den Straßen ausgegeben werden sollten. Damit gelten die alten Schilder weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller, MdB