Frage an Stefan Müller von Andreas K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Müller,
das Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Korruption fordern die Signatarstaaten auf, die Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen, Beide Dokumente Übereinkommen sind vom Deutschen Bundestag bisher nicht ratifiziert worden.
Warum ist das so?
Was spricht dagegen, wenn andere Länder das offensichtlich können?
Wann wird das endlich geschehen?
Mit freundlichem Gruß
Andreas Klenke
Sehr geehrter Herr Klenke,
vielen Dank für Ihre Frage vom 12. April dieses Jahres zur VN-Konvention gegen Korruption.
Der Kampf gegen Korruption ist ein wichtiges Anliegen. Korrupte staatliche Strukturen untergraben die Leistungsfähigkeit des politischen Systems und zerstören das Vertrauen der Bürger in seine Legitimität. Zur wirksamen Korruptionsbekämpfung bedarf es geeigneter Maßnahmen sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene. Die von Ihnen erwähnte VN-Konvention gegen Korruption leistet dafür einen wichtigen Beitrag. Erlauben sie mir jedoch den Hinweis, dass der Großteil der Maßnahmen, die die Konvention vorsieht, bereits im deutschen Strafrecht enthalten ist. Zum Beispiel ist nach § 108 e StGB die Bestechung von Abgeordneten schon heute strafbar.
Sie können jedoch versichert sein, dass der Kampf gegen Korruption für mich auch weiterhin höchste Priorität genießt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller, MdB