Frage an Stefan Müller von Daniel M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Müller,
sehen Sie durch das Zugangserschwernisgesetz in seiner derzeitigen Form das Grundgesetz verletzt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Michalik,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich gehe davon aus, dass Sie das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen meinen.
Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass Straftaten im Internet genauso verfolgt werden müssen, als würden sie in der "realen" Welt geschehen. Dazu gehört für mich auch ein energisches Vorgehen gegen jede Art von Kinderpornografie. Niemandem steht unter dem Deckmantel der Informationsfreiheit die Verletzung der Rechte anderer zu, schon gar nicht die von Kindern.
Ziel des Gesetzes ist es, die organisierte Kriminalität rund um Kinderpornografie erheblich zu stören. Das Bundeskriminalamt soll die Adressen kinder-pornografischer Seiten ermitteln und sie an die Zugangsanbieter weiterleiten. Der Provider blockt dann die Website, beim Anklicken erscheint nur noch ein Stoppschild. Aus meiner Sicht sollte es eigentlich eine Selbstverständlichkeit für alle Internetprovider sein, derartige Seiten freiwillig zu sperren.
Mir ist bewusst, dass es hier vor allem technische Schwierigkeiten gibt. Dennoch dürfen wir nichts unversucht lassen, um Straftaten im Internet zu unterbinden. Natürlich wird es bei der Sperrung von Seiten eine Güterabwägung geben. Aus meiner Sicht sind aber die Interessen der Kinder wichtiger, als das Recht auf Informationsfreiheit um jeden Preis. Daher sehe ich in diesem Gesetz keine Verletzung des Grundgesetzes.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller, MdB