Frage an Stefan Müller von Michael V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Hr. Müller,
die nun anstehende Gesetzesverschärfung zum Waffenrecht steht in Kürze an. Durch Ihren fairen Standpunkt in der Vergangenheit ggü. legalen Waffenbesitzern war die CSU für mich eine Partei, die man u.a. auch wg. diesem Standpunkt gewählt hat. Leider ist gerade auch diese Partei äußert aktiv, um entspr. Gesetze "wieder" mal zu verschärfen. Es entsteht gar der Verdacht, das sämtliche Legal- Waffenbesitzer unter Generalverdacht gestellt werden. Wie soll sich ein verantwortungsbewußter Sportschütze denn fühlen, wenn der Staatsmacht die Möglichkeit eingeräumt wird, jederzeit ohne Vorankündigung Kontrollen auszuüben? Natürlich wird "großzügig" davon gesprochen, das man den Zutritt auch verwehren kann, jedoch dann seine Zuverlässigkeit als gefährdet ansehen muß. Das ist reine Erpressung vor dem Deckmantel des GG. Was wird also Ihre Partei dazu unternehmen, mich und sehr viele andere Sportschützen/Jäger, nicht als Wähler zu verlieren. Die FDP z.B. hat sich deutlich von einer Verschärfung des WaffG. distanziert. Das Winnendener AB ist sicherlich das Hauptargument, ist es aber nicht bedenklich, wenn vor den Werkstoren eines Stuttgarters Autobauers Unterschriftenaktionen zum Thema Winnenden gesammelt werden, und Werksangehörige nahezu bedrängt werden, zu unterschreiben? Fällt die Politik wirklich auf einer solch plumpen Masche rein, wo sogar Kinder unterschreiben sollen?
Ich bitte Sie daher um eine deutliche Aussage, was die CSU wählenswert macht aus Sicht der Sportschützen.
Beste Grüße
Michael Vogel
Sehr geehrter Herr Vogel,
vielen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht.
Ich weiß durch zahlreiche Begegnungen mit Schützen aus Erlangen bzw. unserem Landkreis, dass sie sorgfältig und verantwortungsbewusst mit ihren Waffen umgehen. Mir ist durchaus bewusst, dass nicht jede der jetzt neu getroffenen Regelungen den Vorstellungen der Waffenbesitzer entspricht. Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es aber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gelungen, einige Verbesserungen im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen der Innenminister zu erzielen.
Am 18. Juni hat der Bundestag ein geändertes Waffenrecht beschlossen. Zu den Änderungen gehören unter anderem verdachtsunabhängige Kontrollen, eine Heraufsetzung der Altersgrenze, ab der Jugendliche mit Großkaliber-Waffen schießen dürfen, sowie eine befristete Amnestie für Besitzer von illegalen Waffen, wenn sie diese bis Ende 2009 abgeben. Bei den verdachtsunabhängigen Kontrollen ist dabei sichergestellt, dass erst bei begründeten Zweifeln, die Behörde vom Besitzer verlangen kann, dass dieser ihr zur Überprüfung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt.
Wir als CDU/CSU-Fraktion haben bei weitem nicht alle Forderungen aus dem Kreis der Länder aufgenommen. Wir haben uns gegen eine zentrale Lagerung von Waffen und Munition entschieden und auch gegen das Verbot des Schießens mit Großkaliber, auf das vor allem die SPD gedrängt hat. Wir wollten auch keinen Generalverdacht gegen Schützen, weil ein Verbot des Großkaliberschießens bei Jägern ersichtlich nicht möglich wäre.
Es gibt eine Vielzahl von national und international anerkannten Disziplinen, in denen Schützen seit Jahrzehnten verantwortungsvoll schießen, auch das wollten wir erhalten. Ich halte nichts von einer reflexartigen, aktionistischen Politik. Daher haben wir die ursprünglichen Vorschläge deutlich entschärft, so dass sie aus meiner Sicht durchaus noch vertretbar sind.
Am 12. August 2009 stehen Ihnen zu dem geänderten Waffenrecht, der Innenminister Joachim Herrmann, MdL und ich gerne Rede und Antwort. Sie sind dazu ins Waldschießhaus nach Erlangen sehr herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller, MdB