Frage an Stefan Müller von Peter M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Müller,
mir sind gerade Zahlen bekannt geworden, dass ein deutscher Pensionär (also ein ehemaliger Beamter) 2.185 Euro Pension erhält. Dabei gibt es auch sicherlich viele Beamte die deutlich schlechtere Pensionen erhalten.
Ein durchschnittlicher Rentner erhält 813 Euro Rente.
Ich möchte keine Neiddebatte zwischen Pensionären und Rentnern anstacheln, aber hat der Rentner, die Rentnerin wirklich nicht einmal die Hälfte geleistet wie ein Pensionär?
Hinzu kommt noch, dass ArbeitnehmerINNEN meist eine wesentlich kürzere Lebenserwartung haben als die Bezieher von Pensionen.
Sollte hier nicht wenigstens die Lebensarbeitszeit besser berücksichtigt werden. Dass zum Beispiel mit 45 Berufsjahren sofort und ohne Abschläge in Rente gehen darf?
Sehr geehrter Herr Maier,
vielen Dank für Ihre Frage zur unterschiedlichen Behandlung von Pensionären und Rentnern.
Ein Vergleich zwischen Rentnern und Pensionären wird zwar in der Öffentlichkeit gern hergestellt, ist aber aufgrund der unterschiedlichen Systeme nicht möglich. 78% der Beamten sind im höheren oder gehobenen Dienst, also in der Regel mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss. Bei Angestellten liegt diese Quote deutlich, bei Arbeitern noch weitaus niedriger. Unterschiede der Bildungsabschlüsse führen zu Unterschieden beim Einkommen und wirken sich damit automatisch auf die Ruhegehälter aus.
Im Ergebnis haben Pensionär und Rentner ab Eintritt in den Ruhstand denselben Status. Sie sind beide nicht mehr im Erwerbsleben. So gesehen kann man sie ab Eintritt in den Ruhestand vergleichen. Der Vergleich ist aber nicht mehr möglich, wenn man sich die unterschiedlichen Erwerbsbiografien ansieht. Ein anderes Beispiel: ein leitender Angestellter wird - weil er ein entsprechend hohes Einkommen bezieht - auch eine höhere Rente bekommen, als der angestellte Pförtner in der gleichen Firma. Mit Eintritt in das Rentenalter sind Pförtner und leitender Angestellter beide Ruheständler und dennoch käme hier keiner auf die Idee zu fordern, dass der ehemals leitende Angestellte und der Pförtner die gleiche Rente bekommen müssen.
Genauso wie es unter Angestellten Unterschiede gibt, gibt es sie bei Pensionären. Will man einen Vergleich anstellen, geht dies nur, indem man Angestellte mit Angestellten vergleicht und Pensionäre mit Pensionären.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller, MdB