Frage an Stefan Müller von Norbert N. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Müller,
aus Ihrer Antwort zum Thema Waffenrecht vom 12.9.2007:
"...Wir müssen aufpassen, dass wir Sportschützen... nicht unter einen Generalverdacht stellen. ...
...Bei unserer Stimmungslage in Deutschland ist es wohl zur Zeit schwierig, darüber eine sachliche, nüchterne Diskussion zu führen .... Jedoch müssen wir zu gegebener Zeit -- spätestens zur Einführung der EU-weiten Regelung - uns über eine ausgewogene Regelung einigen."
Heute - nahezu zwei Jahre später sehe ich die von Ihnen beschworene sachliche und nüchterne Diskussion nach wie vor nicht.
Aktuell ist mit einer weiteren Novelle das Waffenrechts u.a. ein Aushebeln des §13 GG durch verdachtsunabhängige Kontrollen geplant. Bösartig formuliert ist man als legaler Waffenbesitzer also offenbar eine Gefahr für die Allgemeinheit.
Als Resultat der letzten - ebenso großartigen - Waffenrechtsnovelle durfte ich vor kurzem mit meinem 10-jährigen Sohn eine Diskussion über das Waffenrecht führen, weil eine offensichtlich auf Anscheinswaffen gezielte (falsche) Bemerkung eines Verkäufers ihn im Rahmen des (legalen) Erwerbs einer Spielzeugpistole sehr verunsicherte.
Ziel der Politik war - soweit ich das verstanden habe - eine Vereinfachung des Waffenrechts. Wie kann es dann sein, daß ich mit Kindern plötzlich über waffenrechtliche Fragen diskutieren muß?
Wie kann es sein, daß legale Waffenbesitzer kriminalisiert und ihre Grundrechte eingeschränkt werden sollen?
Ein Zusammenhang zwischen wie auch immer gearteten "Gewaltspielen" (wie auch immer man das definieren mag) und Amokläufen ist in keiner Weise gesichert.
Eine in Bayern angefertigte (und sehr sauber dokumentierte) Studie, die im Rahmen eines Pilotprojektes das Training von achtjährigen Kindern im Schützenverein untersuchte (und zu dem Ergebnis kam, daß sich die Kinder sehr positiv in ihrem Sozialverhalten entwickelten) fällt unter den Tisch.
Wie stehen Sie und ihre Partei dazu?
Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht.
Ich weiß durch zahlreiche Begegnungen mit Schützen aus Erlangen bzw. unserem Landkreis, dass sie sorgfältig und verantwortungsbewusst mit ihren Waffen umgehen. Mir ist durchaus bewusst, dass nicht jede der jetzt neu getroffenen Regelungen den Vorstellungen der Waffenbesitzer entspricht. Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es aber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gelungen, einige Verbesserungen im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen der Innenminister zu erzielen.
Am 18. Juni hat der Bundestag ein geändertes Waffenrecht beschlossen. Zu den Änderungen gehören unter anderem verdachtsunabhängige Kontrollen, eine Heraufsetzung der Alters-grenze, ab der Jugendliche mit Großkaliber-Waffen schießen dürfen, sowie eine befristete Amnestie für Besitzer von illegalen Waffen, wenn sie diese bis Ende 2009 abgeben. Bei den verdachtsunabhängigen Kontrollen ist dabei sichergestellt, dass erst bei begründeten Zweifeln, die Behörde vom Besitzer verlangen kann, dass dieser ihr zur Überprüfung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt.
Wir als CDU/CSU-Fraktion haben bei weitem nicht alle Forderungen aus dem Kreis der Länder aufgenommen. Wir haben uns gegen eine zentrale Lagerung von Waffen und Munition entschieden und auch gegen das Verbot des Schießens mit Großkaliber, auf das vor allem die SPD gedrängt hat. Wir wollten auch keinen Generalverdacht gegen Schützen, weil ein Verbot des Großkaliberschießens bei Jägern ersichtlich nicht möglich wäre.
Es gibt eine Vielzahl von national und international anerkannten Disziplinen, in denen Schützen seit Jahrzehnten verantwortungsvoll schießen, auch das wollten wir erhalten. Ich halte nichts von einer reflexartigen, aktionistischen Politik. Daher haben wir die ursprünglichen Vorschläge deutlich entschärft, so dass sie aus meiner Sicht durchaus noch vertretbar sind.
Am 12. August 2009 stehen Ihnen zu dem geänderten Waffenrecht, der Innenminister Joachim Herrmann, MdL und ich gerne Rede und Antwort. Sie sind dazu ins Waldschießhaus nach Erlangen sehr herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller, MdB