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Frage von Sandra R. •

Frage an Stefan Kaufmann von Sandra R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Kaufmann,

erst über diesen zugegebenermaßen unfein formulierten Artikel wurde ich auf die Auswirkungen der jüngsten EStG-Änderung aufmerksam:
https://www.boerse-und-finanzen.de/steuerirrsinn-anti-anleger-gesetz-besteuert-verluste.html

Entspricht das Ihrem Partei-Programm? Ich finde mich als bisheriger CDU-Wähler dann nicht mehr wieder.
Die aus der Änderung resultierende Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften für Privatanleger verärgert mich sehr. Sie widerspricht aus meiner Sicht den Grundsätzen einer verfassungsgemäßen Versteuerung.
Die neue Regelung kommt im Endeffekt ja einem Quasi-Verbot von Termingeschäften für Privatanleger gleich, da mangels unterjähriger Verrechnung von Gewinnen und Verlusten, deutlich höhere Steuern anfallen können (>100%), als Gewinn erzielt wurde. Der ebenfalls begrenzte Verlustvortrag kann in vielen Fällen erst über mehrere Jahre gegengerechnet werden, sodass sich eine enorme Steuerschuld anhäufen würde.

Die Argumentation der Befürworter in der GroKo ist befremdlich. Weder ist das EStG dafür da, "riskante" Termingeschäfte zu verbieten, noch trifft die Behauptung zu, dass die Solidargemeinschaft vor Steuervergünstigungen i.R.d. Abgeltungssteuer für hochspekualtive "Zockereien" geschützt werden muss. Termingeschäfte dienen vielmehr der Absicherung von Aktien-Depots und es sollte im Interesse des Bundes liegen, dass private Vorsorge sinnvoll angegangen wird.

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