Frage an Stefan Kaufmann von Anke A. bezüglich Jugend
Die Kindertagespflege ist, mit ca. 150.000 Betreuungsplätzen, ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung in Deutschland. Fast 45.000 Kindertagespflegepersonen ermöglichen diese Art der Betreuung und retten derzeit so manche Kommune vor einer Klagewelle.
Laut aktueller Studien steigt die Qualifikation der Kindertagespflegepersonen stetig und die Anzahl der betreuten Kinder nimmt zu, was darauf schließen lässt, dass die Kindertagespflegepersonen diesen Beruf hauptberuflich ausüben und auch davon leben wollen.
Im SGB VIII § 23 steht leider immer noch, dass eine Kindertagespflegeperson eine Anerkennung für ihre Förderleistung bekommen muss, was von unterschiedlichen Gerichten so ausgelegt wird, dass gar keine richtige Bezahlung nötig ist. So ist es 2017 in Deutschland möglich, dass selbstständige Kindertagespflegepersonen oft 50 Stunden pro Woche arbeiten und Betreuungsplätze für Kinder bieten, sie aber vom Jugendhilfeträger nicht ausreichend bezahlt werden. Ein Leben vom Beruf der Tagesmutter oder dem Tagesvater ist vielerorts nicht möglich.
Wie wollen Sie die Kinderbetreuung, insbesondere die Kindertagespflege fördern?
Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit für Eltern (§ 5 Abs. 1 SGB VIII) zwischen den Angeboten von Kita und Kindertagespflege gestärkt werden, insbesondere für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?
Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sog. „Anerkennung der Förderungsleistung“, also die Vergütung der Kindertagespflegepersonen, bundesweit so anzuheben, dass sie leistungsgerecht und auskömmlich ist?
Sehr geehrte Frau A.,
vielen Dank für Ihre Fragen und Anmerkungen bezüglich der Situation in der Kinderbetreuung in Deutschland.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Bundesregierung mit den Förderprogrammen „Kindertagespflege“ und „Kita Plus“ bereits in den vergangenen Jahren zur Weiterentwicklung der Kinderbetreuung beigetragen hat. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Maßnahmen weitergeführt und auch die Kindertagespflege einbezogen wird. Insgesamt muss die Absprache zwischen Bund, Ländern und Kommunen effektiver sein, um eine optimale Förderung der Kinderpflege zu erlangen – die CDU setzt sich daher für den Abbau bürokratischer Hürden ein. Des Weiteren möchten wir, dass der Bund die Länder und Kommunen auch in den kommenden Jahren unterstützt, das Angebot an Betreuungsplätzen sowohl in Kindertagesstätten als auch in der Kindertagespflege bedarfs- und qualitätsgerecht auszubauen.
Die Wahlfreiheit der Eltern im Hinblick auf die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder gemäß SGB VIII §5 Abs. 1 ist wichtig. Das setzt voraus, dass Betreuung überall dort, wo sie von den Eltern gewünscht oder benötigt wird, auch tatsächlich vorhanden ist. Für die CDU ist die Kindertagespflege eine fachlich gleichwertige Alternative bei der Kindertagesbetreuung. Wir setzen daher auf eine Angebotsvielfalt.
Sie sprechen die „Anerkennung der Förderleistung“ laut SGB VIII § 23 an: Die Entscheidung über die konkrete Höhe der Vergütung sowohl von ErzieherInnen als auch von Tagespflegepersonen liegt leider nicht bei mir, sondern in der Regelungskompetenz der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Tagespflegepersonen bekommen bereits jetzt Beiträge zur Unfallversicherung sowie die Hälfte der Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung erstattet. Ich werde Ihre Anmerkungen zu einem Reformbedarf des §23 im Falle einer Wiederwahl mit nach Berlin nehmen und mit meinen Kolleginnen und Kollegen besprechen.
Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und Ihren politischen Mitgestaltungswillen. Bitte zögern Sie nicht, auch in Zukunft mit Ihren Anliegen oder Problemen auf mich zuzukommen.
Mit besten Grüßen
Ihr Stefan Kaufmann