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Stefan Kaufmann
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Frage von Maria B. •

Frage an Stefan Kaufmann von Maria B. bezüglich Wirtschaft

Ich habe Ihre Antwort zu TTIP gelesen. Wie können Sie das befürworten, wenn keiner so richtig weiß, was in diesen über 1.000 Seiten steht? Klar dass Amerika auch Zugeständnisse will. Was wären Sie bereit zu opfern? Den Schwarzwälder Schinken, das Nachtflugverbot oder den genfreien Honig? Dürfen uns dann die Pharmakonzerne verklagen, weil wir ein strenges Nichtrauchergestz haben? Was passiert dann mit den Schwellenländern. Die haben doch dann gar keine Chance mehr. Das sind dann keine Kriegsflüchtlinge mehr sondern Wirtschaftsflüchtlinge - und die sind verständlicherweise sauer!!
Wo bekommen sie Ihre Informationen her?
Danke

Grüße
Fam. Barth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Barth,

meine Fraktion hat eine eigene "Arbeitsgruppe TTIP" eingerichtet, in der Entsandte aus allen Fachausschüssen vertreten sind, um über Chancen und Risiken des verhandelten Abkommens zu diskutieren. Unsere Grundhaltung zu TTIP haben wir in einem Positionspapier festgehalten:
https://www.cducsu.de/sites/default/files/150921_ttip-kongress_logo_wirtschaftsgespraeche.pdf

Die deutschen Standards zu Lebensmittelsicherheit stehen weder in CETA noch in TTIP zur Diskussion. Im Übrigen ist auch die US-amerikanische Seite nicht an einer Absenkung ihrer ebenfalls sehr hohen Schutzniveaus interessiert. Die Regelungsfreiheit von EU und europäischen Regierungen bleibt sowohl durch CETA als auch durch TTIP unangetastet.

In unserem vorbezeichneten Positionspapier haben wir dazu als Fraktion klar Stellung bezogen: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich ein für (.) den Verzicht auf jegliche Regelungen, welche die Möglichkeiten zur Festsetzung von Standards im Bereich der Lebensmittelsicherheit in Europa oder den USA einschränken. Das hohe Schutzniveau im Lebensmittel- und Verbraucherbereich sowie das europäische Vorsorgeprinzip und das Verbraucherschutzniveau sind uneingeschränkt beizubehalten. Insbesondere stehen die deutschen Standards bei der Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln nicht zur Disposition."

Klar ist, dass noch nie in der Geschichte eine Verhandlung zu einem völkerrechtlichen Abkommen in aller Öffentlichkeit geführt wurde. Im konkreten Fall würde man den USA jedes Verhandlungsziel sowie die Verhandlungsstrategie vorab auf dem Silbertablett servieren. Bei privaten Verhandlungen teilen Sie Ihrem Verhandlungspartner ja auch nicht im Vorfeld alle Informationen zu Ihren Zielen mit.

Nichtrauchschutzgesetze und viele andere Umwelt- und Verbraucherschutzregeln sind im Übrigen in den USA oftmals sogar deutlich schärfer gefasst als in der EU. In den großen Schwellenländer wie China, Indien, Brasilien oder Nigeria sind dagegen Umwelt-, Verbraucherschutz- oder auch Sozialstandards kaum vorhanden. Ich will nicht, dass sich auf lange Sicht ein solches Wirtschaften durchsetzt. Aus besagten Schwellenländern sind auch keine Armutsflüchtlinge zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Stefan Kaufmann

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