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Frage von Silvia H. •

Frage an Stefan Kaufmann von Silvia H. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Doktor,

wie kann es sein, dass der deutsche Staat uns Rentner am langen Arm verhungern lässt.

Wenn sie vergleichen, was ein Beamter bekommt und was eine Rentnerin bekommt, die 2 Kinder groß gezogen hat und beide im öffentlichen Dienst als Lehrer arbeiten und trotzdem ihr Leben lang mitgearbeitet hat,die jetzt nach 40 Jahren Arbeit und 50% Behinderung 749,-- Euro bekommt, sagen sie mir doch bitte wie man davon noch leben soll,
wenn die Miete schon 770,-- Euro beträgt.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Hofmann

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Hofmann,

vielen Dank für Ihre Frage. Lassen Sie mich grundsätzlich zum Unterschied von Renten und Pensionen antworten, da ich zu individuellen Einzelfällen weder Stellung nehmen kann noch möchte.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung handelt es sich um Alterssicherungssysteme, die historisch gewachsen sind und in ihren Anspruchsvoraussetzungen und ihrer Ausgestaltung deutliche Unterschiede aufweisen. Während die gesetzliche Rente die Funktion einer Regelsicherung erfüllt (1. Säule), die oftmals von einer betrieblichen Altersrente als Zusatzsicherung ergänzt wird hat die Beamtenversorgung die Funktion einer Regel- und Zusatzsicherung ("Bifunktionalität" der Pensionen).

Zudem folgt die Beamtenversorgung einem anderen Prinzip als das System der gesetzlichen Rentenversicherung: Sowohl die Besoldung der aktiven Beamtinnen und Beamten als auch deren Versorgung sind in dem grundsätzlich auf Lebenszeit angelegten Beamtenverhältnis begründet und stellen die Gegenleistung des Dienstherrn für die von den Beamtinnen und Beamten im Rahmen ihres besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses zu leistenden Dienste dar.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt, dass das System der gesetzlichen Rentenversicherung und dessen Veränderungen nur insofern zur Bemessung der Versorgungsbezüge für Beamte herangezogen werden können, als dies mit den strukturellen Unterschieden der beiden Versorgungssysteme vereinbar ist. Insbesondere bildet das Versorgungsniveau, also das Rentenniveau von Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann einen tauglichen Vergleichsmaßstab, wenn dabei neben der gesetzlichen Rente auch Einkünfte aus einer betrieblichen Zusatzversorgung berücksichtigt werden. Die Regelsicherung der Rente allein kann nicht Maßstab und Richtschnur für die Beamtenversorgung sein.

Bei einem Vergleich von Versorgung und Rente sind auch noch folgende Aspekte einzubeziehen:

* Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz) gehört das Lebenszeitprinzip. In der Folge sind vom Geltungsbereich des Beamtenversorgungsrechts in erster Linie Lebenszeitbeamtinnen und -beamte erfasst, die in der Regel ihr ganzes Berufsleben lang Dienst geleistet haben. Unmittelbare Folge ist daher eine überwiegend ununterbrochene Erwerbsbiografie mit daraus resultierenden Versorgungsanwartschaften. Anders die Situation in der gesetzlichen Rentenversicherung: Hier ist die ununterbrochene Beschäftigungszeit in vielen Bereichen eben nicht mehr der "Standard". Fehlzeiten in der Erwerbsbiografie führen zu verminderten Anwartschaften. Dies hat ganz unmittelbar Einfluss auf die sog. Durchschnittsrente.

* Beamtinnen und Beamte verfügen in der Summe über ein vergleichsweise hohes Qualifikationsniveau. So gehören 48 % der Beamtinnen und Beamten in der Bundesverwaltung dem höheren bzw. gehobenen Dienst an, verfügen also über ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung. Beschäftigte mit höherem Bildungsabschluss verfügen aber - nicht nur in der öffentlichen Verwaltung - regelmäßig über höhere Einkommen als geringer Qualifizierte und erwerben damit auch höhere Ansprüche in der Altersversorgung. Für einen aussagefähigen Vergleich sind die Einkünfte von Personen mit vergleichbarer Qualifikationsebene zueinander in Beziehung zu setzen.

* Die Situation in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auch insoweit nicht mit der Beamtenversorgung vergleichbar, als in die Berechnung grundsätzlich alle Arten von rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung einfließen.
Berücksichtigt werden damit sowohl die relativ niedrigen Einkommen nicht qualifizierter bzw. nur geringfügig Beschäftigter wie auch die Einkommen derjenigen, die wegen unterbrochener Erwerbsbiografien nur vorübergehend in die Sozialversicherungssysteme einzahlen.

* In der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen die Einkommen generell nur bis zur Höhe der maßgeblichen Einkommensbemessungsgrenze der Versicherungspflicht.

Ich hoffe, dass ich zumindest einige Erklärungen geben konnte, warum es einen Unterschied zwischen den beiden Systemen gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Kaufmann

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