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Stefan Kaufmann
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Frage von Michael G. •

Frage an Stefan Kaufmann von Michael G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kaufmann,

durch den Gesetzentwurf von Frau Nahles zur Neueinstufung von Werkverträgen und Ähnlichem wird uns selbständigen Einzelunternehmern und Freelancern quasi die Geschäftsgrundlage entzogen, sollte er so Wirklichkeit werden. Meine Frage ist, wie stehen Sie zu diesem Gesetzentwurf, und wie stellen Sie sich vor, dass wir dann ehemals Selbständige weiter existieren sollen. Ich sehe ein, dass es viele Werktätige gibt, die durch Konzerne in die (Schein-)Selbständigkeit gedrängt werden, bisher wird aber übersehen, dass es in vielen Branchen Menschen gibt, die Ihre Freiheit so sehr lieben, dass sie gar nicht festangestellt sein wollen! Fragen Sie doch mal die Mitglieder von VGSD e.V. und ISDV e.V. und anderen Organisationen....

mfg

Gärttling

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Sehr geehrter Herr Gärttling,

wir haben zwischen Union und SPD im Koalitionsvertrag die Zielsetzung verabredet, wirksame Regelungen gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu treffen. Es ist unser gemeinsames Ziel gute Arbeit für alle zu schaffen - das heißt sicher und gut bezahlt.

Für uns gehören Werkverträge zu einem selbstverständlichen Teil der Wirtschaft. Handwerker, Rechtsanwälte, Ärzte und jede Form von Dienstleistern betreiben seit Jahrhunderten ihre Tätigkeiten rechtlich als Werk- oder Dienstvertrag. Die Arbeitnehmer, die in einem Werkvertragsunternehmen arbeiten, befinden sich in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis mit allen Schutzmechanismen. Was wir in Unternehmen vereinzelt als Missbrauch beobachten, fußt nach unserer Ansicht in der Regel nicht auf mangelnde gesetzliche Regelungen, sondern auf Verstöße gegen vorhandene Gesetze und das muss geahndet werden.

Auf der anderen Seite ist die Frage, ob ein Werkvertrag vorliegt oder in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer an den Werkbesteller überlassen wird, problematisch und in der Praxis nicht einfach zu beantworten. Ich denke, dass dies anhand bestimmter von der Rechtsprechung entwickelter Kriterien gut zu bewerten ist, gerade aufgrund der Vielzahl von Einzelfällen. Dafür sind die Instrumentarien vorhanden.

Richtig ist, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor kurzem einen Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vorgelegt hat. Dabei ist zu betonen, dass es sich um einen reinen Diskussionsentwurf handelt. Der Beginn eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens ist momentan noch unklar. Wir werden uns bei den Beratungen hierzu eng an den Koalitionsvertrag halten.

Klar ist, dass wir dabei insbesondere auch die Interessen der vielen hochqualifizierten Selbständigen in beratenden Funktionen im Blick behalten werden. Es sollte jedenfalls zwischen hoch und gering bezahlten selbständigen Tätigkeiten unterschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Kaufmann

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