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Stefan Kaufmann
CDU
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Frage von Karin B. •

Frage an Stefan Kaufmann von Karin B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kaufmann!
Transsexuelle muessen in Daenemark nicht mehr einen Gutachter von ihrer
Geschlechtszugehoerigkeit uberzeugen und auch keine Geschlechtsanpassung
mehr durchfuehren, um anerkannt zu werden.

Ist damit zu rechnen, dass in dieser Legislaturperiode im Bundestag ein
aehnliches Gesetz verabschiedet werden kann? Wird die deutsche Gesetzgebung
dem daenischen Beispiel folgen, ohne Zwangswartezeit mit Beibehaltung der Regelung fßr Minderjährige?

Kann die CDU auf ihre seit über 30 Jahen ausgeĂźbte Sperrminorität durch die Kenntnisnahme neuer wissenschaftl. Erkenntnisse verzichten?

Wie kann es mĂśglich sein, dass transgeschlechtliche Menschen mit ihrem Coming-Out ihre im GG verankerten Menschenrechte verlieren?
Werden Sie sich einsetzen fuer die Abschaffung der falsche Darstellung transgeschlechtlicher Menschen in den Medien?

Werden Sie sich einsetzen fuer den Schutz transgeschlechtlicher Menschen in unserer Gesellschaft?

Werden Sie sich einsetzen fuer Abschaffung und Aufarbeitung des medizinischen Missbrauchs on Transmenschen Menschen und die Beendigung der bisherigen Praxis, trans* Menschen als widernatuerlich ("Gefuehltes Geschlecht") anzusehen?

2006 wurde unter der Federführung Milton Diamonds des GIRES-Reviews der neurobiologische Paradigmenwechsel angestoßen unter Beteiligung von:
Professor Milton Diamond, PhD. (Chair) (USA)
• Professor Michael Besser, DSc, MD, FRCP, FMedSci. (UK)
• Professor Dr Peggy Cohen-Kettenis PhD. (The Netherlands)
• Dr Pamela Connolly PhD. (USA)
• Professor Dr Petra de Sutter, PhD. (Belgium)
• Dr Domenico Di Ceglie, FRCPsych., DIP. PSICHIAT. (Italy) (Child Section) (UK)
• Dr Yuko Higashi, Ph.D. (Japan)
• Dr Frank Kruijver, MD., PhD. (The Netherlands)
• Professor Zoe-Jane Playdon, BA(Hons), PGCE, MA, MEd, PhD, DBA, FRSA.
(UK)
• Professor William Reiner, MD. (USA)
• Professor Dick Swaab, MD, PhD. (The Netherlands).

Danke und
Freundliche Gruesse

Karin Blum

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Blum,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie mich auf das Transsexuellengesetz (TSG) ansprechen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 11. Januar 2011 (1 BvR 3295/07) die Voraussetzungen für die rechtliche Anerkennung von Transsexuellen nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 TSG für verfassungswidrig und bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung für nicht anwendbar erklärt. Seit diesem Beschluss entsprechen die Voraussetzungen für eine Änderung der Geschlechtszugehörigkeit Transsexueller denen für eine Vornamensänderung. Betroffene sind somit nicht mehr verpflichtet, die dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit und die Durchführung eines operativen Eingriffs zur Veränderung ihrer äußeren Geschlechtsmerkmale für die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit gegenüber dem Gericht nachzuweisen. Diese Entscheidung führte aus Sicht vieler Betroffener zu einer deutlichen Erleichterung im gerichtlichen Anerkennungsverfahren.

In der abgelaufenen 17. Wahlperiode bestanden zur Frage der Umsetzung des Verfassungsgerichtsbeschlusses und weiterer Reformansätze im TSG unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen dem für das Transsexuellenrecht zuständigen Bundesministerium des Innern (BMI) und dem für das Familienrecht zuständigen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Im Ergebnis kam eine Reform des TSG in der letzten Wahlperiode leider nicht mehr zustande.

In der 17. Wahlperiode sind auch die Anliegen und Probleme intersexueller Menschen stärker in den Blickpunkt der Politik geraten. Zwar handelt es sich hier um einen unterschiedlichen Personenkreis. Doch da die zu erwartenden Diskussionen und Lösungsansätze für diese Menschen auch Wechselwirkungen zum Transsexuellenrecht entfalten werden, erscheint es ratsam, Einzelheiten einer Reform des TSG erst unter Berücksichtigung sich abzeichnender Ergebnisse einer interministeriellen Arbeitsgruppe festzulegen, die sich mit der Situation intersexueller Menschen beschäftigen wird.

Ziel einer Reform des TSG sollte es sein, das Recht an die neueren medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Ein wesentlicher Punkt hierbei wird dabei auch die Neugestaltung des Nachweises vorliegender Transsexualität und die damit einhergehende Straffung des gutachterlichen Verfahrens sein. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen in den federführenden Ausschüssen für Inneres sowie Recht und Verbraucherschutz werde ich mich dafür einsetzen, dass wir in dieser Wahlperiode zu einer Reform des TSG kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Stefan Kaufmann

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