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Stefan Kaufmann
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Frage von Gisela S. •

Frage an Stefan Kaufmann von Gisela S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Kaufmann,

Sie haben gegen die Kennzeichnungspflicht von Gen-Honig gestimmt. Als Verbraucherin möchte ich von Ihnen explizit wissen, welche Gründe es dafür gibt.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Siegel,

vielen Dank für Ihre Frage. Gerne will ich Ihnen antworten.

Ich habe aus verschiedenen Gründen gegen die Kennzeichnungspflicht von „Gen-Honig“ gestimmt. Dies möchte ich Ihnen gerne erläutern.

Zuerst einmal vertrete ich wie die CDU/CSU-Fraktion die Ansicht, dass auch Pollen von genveränderten Pflanzen einen natürlichen Bestandteil des Honigs darstellen, den weder die Bienen noch der Imker nachträglich hinzufügen. Dadurch ist eine Kennzeichnung, wie sie bei Lebensmitteln mit Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. September 2011 notwendig wäre, nicht mehr notwendig.

Dennoch sieht das Gentechnikrecht der EU eine Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln vor, wenn der GVO-Anteil 0,9 Prozent überschreitet. Wenn ein „Gen-Honig“ nun unverhältnismäßig viel gentechnisch veränderte Pollen enthält, muss er trotzdem gekennzeichnet werden.

Abgesehen davon sind weiterhin Pollen aus GVO ohne eine EU-Zulassung in allen Lebensmitteln, einschließlich des Honigs, nicht zugelassen. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft und nachgewiesen. Somit kann nur völlig risikofreier Honig in die EU und somit auch zum Endverbraucher gelangen. Weltweit liegen außerdem keine wissenschaftliche Erkenntnisse über höhere Risiken beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen gegenüber herkömmlichen Anbauformen vor.

Meiner Meinung nach kann man sich dem Fortschritt und Innovationen nicht dauerhaft verweigern. Wenn diese Innovationen, im aktuellen Fall im Bereich der Lebensmittel, nun auch keinerlei gesundheitliche Auswirkungen haben, bin ich der Ansicht, dass man diese als genauso gute Lebensmittel wie herkömmliche etablieren kann.

Ungeachtet dessen haben gentechnisch veränderte Organismen nicht nur keine nachweisbaren gesundheitlichen Risiken, sie bescheren den Landwirten auch ein höheres Einkommen. Durch die Veränderung der DNA sind außerdem nachhaltigere und bodenschonendere Anbauformen möglich und der Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen kann verringert werden.

Generell bin ich für eine Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln; aber auch die Kennzeichnung hat ihre Grenzen. In dem Fall des „Gen-Honigs“ ist diese Grenze überschritten, da die Pollen nur indirekt mit dem Endprodukt Honig in Verbindung stehen. Der Verbraucher sollte die Möglichkeit haben, sich mit dieser Einschränkung frei für oder gegen GVO zu entscheiden. Aus all diesen Gründen habe ich gegen den Antrag der Fraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Stefan Kaufmann

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