Frage an Stefan Kaufmann von Matthias W. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Kaufmann,
was werden Sie tun, nachdem bereits im August 2013 bekannt wurde, daß nun sogar BIO-Lebensmittel mit Gentechnik kontaminiert sind? Selbst die bisher hochwertigen und teils sehr hochpreisigen Demeter-Produkte waren betroffen, wie z.B. hier bekannt wurde: http://www.feelgreen.de/gentechnik-im-biogemuese/id_64817512/index Ist es nicht schlimm genug, daß Glyphosat (Roundup) im Urin unserer "Nutztiere" gefunden wurde? Welche Schritte wurden bisher eingeleitet, um die Wiederholung solcher Skandale auszuschließen? Als Vollzeiterwerbstätiger, der viel um die Ohren hat, hat sich mir die Tragweite dieser Sauerei erst gestern zur Gänze erschlossen. Was ist mit dem Vorsorgeprinzip? (GVO-Verbot bevor zweifelsfrei feststeht, daß so etwas nie wieder passieren kann) Danke für eine Stellungnahme binnen einer Woche, damit ich weiß ob ich noch bedenkenlos deutsche/europäische Lebensmittel essen kann!
Hoffnungsvollen Gruß
M. Wagner
Sehr geehrter Herr Wagner,
vielen Dank für Ihre Frage. Gerne will ich Ihnen antworten. Bitte wenden Sie sich doch auch an die für Oedheim zuständigen Abgeordneten. Das sind meine Kollegen Thomas Strobl (http://www.thomas-strobl.de/) und Josip Juratovic (http://www.josip-juratovic.de/). Ich selbst bin Abgeordneter für den Wahlkreis Stuttgart I und im Bundestag insbesondere für Bildung und Forschung zuständig.
Grundsätzlich lehne ich die sog. grüne Gentechnik und auch das im von Ihnen genannten Bericht der Sendung „WISO“ genannte Verfahren der Zellfusionstechnik nicht grundsätzlich ab. Wichtig scheint mir insbesondere stärkere Forschung in diesem Bereich, die auch mögliche langfristige Folgen der seit ungefähr 20 Jahren verwendeten und heute in 20 Ländern von rund 20 Millionen Landwirten auf über 150 Mio. ha Ackerfläche angewandten Technologie einbezieht.
Allerdings müssen sich die Vertreter der Biobranche - die explizit mit gentechnikfreien Produkten werben und das beanstandete Verfahren öffentlich immer strikt abgelehnt haben - aufgrund der festgestellten Ergebnisse schon fragen lassen, wie eine solche Schlamperei passieren konnte. Wichtig scheint mir, dass die beanstandeten Fälle durch die Biobranche in eigenem Interesse aufgearbeitet werden - rechtlich durften die Produkte ja wohl als Bioprodukte deklariert werden.
Das geltende EU-Recht (Art 22 der Richtlinie 2001/18/EG und Art 28 EG-Vertrag) legt fest, dass der Anbau und der Handel von genehmigten GVOs in der EU nicht behindert werden dürfen. Ein nationales Verbot würde daher dem EU-Recht widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stefan Kaufmann