Frage an Stefan Kaufmann von Roya A. bezüglich Kultur
Thema: Rundfunkbeitrag
Ich wohne in einer Wohngemeinschaft mit zwei Mitbewohnern. Einer erhält Bafög und ist daher vom Beitrag befreit. Jetzt müssen meine Mitbewohnerin und ich statt je 1/3 je die Hälfte des Gesamtbetrags zahlen. Wir müssen für unseren Mitbewohner mitzahlen. Hier wird der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt! Ich bitte um Stellungnahme und Mitteilung ihrer geplanten Vorgehensweise.
Sehr geehrte Frau Aßbichler,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass der Rundfunkbeitrag pro Haushalt bezahlt werden muss.
vgl.: http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html
Die Befreiung eines Mitbewohners führt leider nur dann für die anderen Mitbewohner zu einer Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag, wenn es sich um einen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner handelt.
Ob das gerecht ist oder nicht, ist eine andere Frage. Ich persönlich finde, dass man über eine generelle Befreiung von Studierenden, aber auch Teilnehmern der Freiwilligendienste nachdenken sollte. Allerdings fällt das inländische Rundfunkwesen (Hörfunk und Fernsehen) in die Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz der Länder. Die Bundesländer haben die Einzelheiten der Rundfunkfinanzierung und der Beitragserhebung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt. Der Bund kann hier dementsprechend keine Veränderung anordnen. Die aktuelle Regelung wurde im Übrigen von der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg im Bundesrat aktiv unterstützt und ihr auch zugestimmt.
Gleichwohl setze ich mich gerne für Ihr Anliegen ein und werde mich daher an den zuständigen Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio wenden. Erst kürzlich konnte ich im Zusammenhang mit der Befreiung von der Rundfunkgebühr im Falle eines Invaliden etwas erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stefan Kaufmann