Frage an Stefan Kaufmann von Matthias F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,
entgegen Ihrer Auffassung meine politische Bildung sei nicht ausreichend, möchte ich Ihnen entgegenen, dass laut Artikel 38 Abs. 1 GG:
Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Nach dem Grundgesetz sind auch Sie für das ganze deutsche Volk zuständig, nicht "nur" für Ihren Wahlkreis. Ich bitte dahingehend um Stellungnahme, ob Sie sich nun für einen deutschen Bundesbürger aus Hannover ebenso zuständig fühlen wie für jemanden aus Ihrem Wahlkreis oder nicht.
Des weiteren bitte ich Sie nochmals meine vormals konkret gestellen Fragen einzeln zu beantworten oder mir mitzuteilen, dass Sie diese nicht konkret beantworten wollen, können oder dürfen. Wenn Sie nicht wollen, akzeptiere ich das und frage nicht weiter nach.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Friedrich
Sehr geehrter Herr Friedrich,
wir drehen uns um Kreis. Das Grundgesetz ist mir bekannt. Sie haben sich mit Ihren Fragen an mich gewandt – gleichwohl ich weder örtlich noch fachlich für Sie zuständig bin. Dies ist Ihr gutes Recht. Es ist jedoch auch mein gutes Recht, dass ich Sie an Ihren Wohnortabgeordneten (Hannover) sowie an einen expliziten Gesundheits- bzw. Rechtspolitiker verweise.
Da Ihnen das Thema Cannabis offensichtlich ein Anliegen ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum Sie es sich persönlich so schwer machen wollen.
In der Sache habe ich ausführlich Stellung bezogen. Weitere Einlassungen werde ich dazu nicht machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Kaufmann