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Stefan Kaufmann
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Frage von Klaus S. •

Frage an Stefan Kaufmann von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

lieber herr kaufmann , in einer früheren antwort zu den mehrkosten von s21 sagen sie u.a. folgendes :
"Bei Mehrkosten aufgrund von Zusatzwünschen - etwa durch neue Planungen auf den Fildern - sollte sich auch die Landesregierung beteiligen. Schließlich hat diese auch das Verfahren des Filderdialogs initiiert. Im Übrigen profitiert neben Stuttgart gerade auch das Land Baden-Württemberg in verkehrlicher Hinsicht vom Projekt".

sagen sie : ist ihnen als befürworter des projektes gar nicht klar , dass es seitens der bahn noch nicht einmal einen genehmigungsfähigen filderbahnhof gibt ??. da wäre es gut . sich mal schlau zu machen ....... also deshalb meine frage an sie : sind sie der meinung , man könne einen nicht genehmigten bau des filderbahnhofs ( zu dem es eben aus diesem grund auch keine kalkulation seitens der bahn gibt ) ernsthaft mit einer durchaus genehmigungsfähigen variante vergleichen , deren "mehrkosten" aber denjenigen zuschreiben , die die zwingend erforderliche genehmigungsfähigkeit eines öffentliche bauwerks einfordern ?? ist das etwa ihr ernst ?
ich denke , um eine vergleichbarkeit der kosten und deren verteilung innerhalb der projektpartner zu erzielen muss doch wohl zuallererst feststehen was an der ausgangsplanung der bahn überhaupt machbar ist und was das kostet . solange diese kosten nicht bekannt sind ist ein vergleich nicht möglich . ist diese vollkommen klare logik bisher verschlossen geblieben oder hat die bahn ihnen eine kostenkalkulation für ihre ausgangsplanung präsentiert , welche der öffentlichkeit nicht bekannt ist ?

eine erklärung ihrerseits zu ihrer obigen einlassung erwarte ich mit spannung . mfg , klaus scharff

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Scharff,

vielen Dank für Ihre Mail. Gerne will ich Ihre Fragen beantworten.

Die von Kritikern des Projekts Stuttgart 21 immer wieder aufgestellte Behauptung, die ursprüngliche Planung auf den Fildern sei nicht genehmigungsfähig, teile ich nicht. Manche Kritiker sahen insbesondere in dem noch nicht abgeschlossenen Verfahren für den Filderabschnitt einen schweren Mangel und vermuten deshalb eine mangelhafte Qualität der eingereichten Pläne. Tatsächlich hat die Deutsche Bahn im Jahr 2002 für den Abschnitt 1.3 Pläne beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Seither wurden eine Reihe von Fragestellungen zwischen der Behörde, dem Bundesverkehrsministerium und weiteren Beteiligten erörtert. Die daraus hervorgegangenen Änderungen flossen in aktualisierte Planungen ein. Gerade weil eine Vielzahl fachlicher Fragestellungen erörtert und ausgeräumt wurden, stand die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Abschnitts dabei außer Frage.

Allerdings wurde auf Initiative der Landesregierung der sog. Filderdialog ins Leben gerufen, bevor das ursprüngliche Planfeststellungsverfahren beendet werden konnte. Die Landesregierung hat in einem komplizierten Verfahren Bürgerinnen und Bürger eingeladen, um sie an einem verbesserten Abschnitt auf den Fildern und insbesondere einer optimierten Anbindung des Flughafens und der dortigen S-Bahn-Haltestelle zu beteiligen - mit dem Ergebnis einer 240 Millionen Euro teureren Variante. Deshalb steht aus meiner Sicht nun auch die Landesregierung in der Verantwortung, jedenfalls einen größeren Teil der Mehrkosten für Änderungswünsche zu übernehmen.

Die Bahn hat bei der Kostenkalkulation für das Gesamtprojekt auch die Kosten für die ursprüngliche Planung des Filderbahnhofs mit einkalkuliert und kann somit abschätzen, inwiefern Änderungen bei der Planung Mehrkosten verursachen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Kaufmann

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