Frage an Stefan Kaufmann von Heinz-Georg M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,
wie sehen bzw. beurteilen Sie die derzeitige Situation zur steuerrechtlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften beim sog. Ehegatten-Splitting und die aktuelle Diskussion?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter, lieber Herr Magnus,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich mit zwölf Kolleginnen und Kollegen der CDU-Bundestagsfraktion durch eine Initiative für eine steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe bereits in die öffentliche Diskussion eingebracht. Auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder unterstützt unseren Vorstoß.
In unserer Erklärung heißt es: "Es ist nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden muss, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen wie jüngst im Urteil zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag. Die finanzielle Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften ist unserer Ansicht nach die Kehrseite der gleichen wechselseitigen Verantwortung, auf die der Staat die Lebenspartner in Anspruch nimmt. Wir wollen anerkennen, dass sich Lebenspartner mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Rahmen für eine auf Dauer angelegte und auf gegenseitigem Vertrauen und Zuneigung gegründete Beziehung gegeben haben. Wir haben uns im Koalitionsvertrag zur Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften verpflichtet. Lebenspartner wie Ehegatten tragen die gegenseitigen Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander, insofern ist das Steuersplitting auch für Lebenspartnerschaften nur konsequent."
Auf Seite 12 des Koalitionsvertrages steht im vorletzten Spiegelstrich: "gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abbauen und insbesondere
die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen," Diese klare vertragliche Regelung wird vor allem für die interne Diskussion mit der CSU ein wichtiges Argument für die zeitnahe Gleichstellung im Einkommenssteuerrecht sein.
Kürzlich habe ich mich auf Spiegel Online in einem Interview außführlich zum Thema geäußert: www.spiegel.de/politik/deutschland/union-cdu-politiker-kaufmann-spricht-ueber-homosexualitaet-a-849073.html
Grundsätzlich favorisiere ich persönlich ein Familiensplittingmodell. Ich halte es für sinnvoll, Familien mit Kindern zu fördern. Das Ehegattensplitting ist ein Relikt aus früheren Zeiten. Aber so lange es dieses gibt, sehe ich keinen Grund, eingetragene Lebensgemeinschaften schlechter zu stellen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Gerne stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Kaufmann