Frage an Stefan Kaufmann von Elisabeth E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Kaufmann,
Sie haben dem ESM am 29.06.12 zugestimmt.
Inwieweit kam es bei der Abstimmung über den ESM, und der damit verbundenen Abgabe der Souveränität über den deutschen Haushalt zu einer Diskussion?
Freundliche Grüße,
Elisabeth Eberl
Sehr geehrte Frau Eberl,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihnen mitteilen, dass wir uns intensiv mit dieser Frage beschäftigt haben. Zur Wahrung unsere Souveränität über den Haushalt im Zusammenhang mit dem ESM kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Es ist in keiner Weise so, dass wir mit dem ESM unsere Verpflichtung für einen verantwortungsvollen Umgang mit deutschen Steuergeldern aus der Hand geben. Der Deutsche Bundestag wird seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem ESM in vollem Umfang wahrnehmen.
Der Deutsche Bundestag musste nicht nur den ESM-Vertrag durch ein Zustimmungsgesetz ratifizieren und den deutschen Beitrag zum Stammkapital des ESM genehmigen. Der Deutsche Bundestag oder seine Gremien werden auch danach bei allen Entscheidungen einbezogen, wenn dies die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages erfordert. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen, einem in Not geratenen Euro-Mitgliedstaat eine Finanzhilfe zu gewähren.
Die konkreten Beteiligungsrechte sind im Gesetz zur Umsetzung des ESM-Vertrags geregelt: Alle wesentlichen Entscheidungen, die der ESM treffen kann, einschließlich der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital, müssen einstimmig durch den Gouverneursrat des ESM getroffen werden. Deutschland verfügt über seinen Vertreter im Gouverneursrat bei allen wichtigen Entscheidungen des ESM über ein Vetorecht. Mit dem ESM-Finanzierungsgesetz haben wir dieses Vetorecht dem Deutschen Bundestag übertragen, indem dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat ein umfangreicher Parlamentsvorbehalt vorgeschaltet wurde. Hat der Vertreter kein Votum des Bundestages, so muss er mit Nein stimmen.
Aufgrund der von uns im Gesetzgebungsverfahren bewusst verankerten Regelung muss das Plenum des Deutschen Bundestages immer dann vorher zustimmen, wenn der ESM ein neues finanzielles Risiko eingeht. Das ist insbesondere bei Entscheidungen über neue Hilfsprogramme der Fall oder auch bei finanzwirksamen Änderungen von bestehenden Programmen. Der Haushaltsausschuss begleitet die Umsetzung der Programme. Seine Zustimmung ist z.B. dann notwendig, wenn die Bedingungen von Hilfsprogrammen geändert werden sollen, auch wenn das Volumen des Hilfspaketes unverändert bleibt.
Auch mit der Zustimmung zum ESM bleibt unsere Souveränität über den Haushalt gewahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Stefan Kaufmann MdB