Frage an Stefan Kaufmann von Alma D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,
besten Dank für Ihre ausführliche Antwort, bei der Sie mein Demokratie- und wohl auch Rechtsverständnis in Frage stellen. Ich möchte Sie nun daher nochmals befragen, um eine endgültig stichhaltige Belehrung zu erhalten.
Ich beziehe mich auf meine erste Frage an Sie:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_stefan_kaufmann-575-37694--f343210.html#q343210
Ich zitiere nochmals aus Ihrer Pressemitteilung:
"Letztlich haben bei der Volksabstimmung am 27. November 2011 über die Gesetzesvorlage des S21-Kündigungsgesetzes 52,9 Prozent der Abstimmenden in Stuttgart gegen die Gesetzesvorlage gestimmt."
1. Zur Demokratie
Sie beziehen sich in Ihrer PM ausdrücklich auf "Stuttgart" und auch auf eine "einfache" Mehrheit, die eine demokratische Mehrheit zu Stuttgart 21 erbracht hat. Das ist für jeden Demokraten erst einmal ein hinzunehmender Fakt, wenn dieses Ergebnis auf fairer Information und Chancengleichheit beruht.
Die Gegner hatten aber laut Verfassung das 1/3-Quroum zu erreichen und es war Ihnen nicht gestattet, die Abst
immung auf Stuttgart zu begrenzen (das wurde ja durch Stadtratsmehrheit usw. ausgeschlossen) Ein entsprechendes Bürgerbegehren fand ja in der Stuttgarter Bevölkerung ausreichend Resonanz. Meine erste Frage ging in die Richtung, ob in beiden Fällen nicht Chancengleichheit zu bestehen habe.
2. Zum Recht
Angenommen, die Untersuchungen zur Kapazitätsänderung durch den neuen Tiefbahnhof ergeben eine deutliche Minderung und dies würde gerichtlich bestätigt (eine bisher unwidersprochene Analyse seitens Dr. Engelhardt - www.wikireal.org wird jetzt Grundlage des VGH Gerichtsverfahrens), dann könnte die Planrechtfertigung für das Schienenprojekt wegfallen. Dann wäre die Frage, ob eine Volksabstimmung zum Ausstieg aus der Mitfinanzierung des Landes immer noch ein entscheidendes Votum zum Weiterbauen eines verkleinerten Bahnhofs sein darf.
Hierzu bitte ich um Ihre Stellungnahme.
mit freundlichen Grüßen
Alma Demunnek
Sehr geehrte Frau Demunnek,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Zu 1.: Fakt ist, dass es den Gegnern von Stuttgart 21 bei der Volksabstimmung weder in der Stadt Stuttgart noch im Land Baden-Württemberg gelungen ist, eine Mehrheit für das Kündigungsgesetz zu erzielen. Der Ausstieg des Landes Baden-Württemberg aus dem Projekt ist damit gescheitert.
Fakt ist auch, das selbst ohne jegliches Quorum und einer Beschränkung der Abstimmung auf Stuttgart die Projektgegner unterlegen wären.
Zu 2.: Sie schreiben, dass eine mir nicht bekannte Analyse Gegenstand eines Gerichtsverfahrens werden könnte und bitten mich, die rechtlichen Folgen des nicht vorhandenen Urteils abzuschätzen. Hierzu sehe ich mich nicht in der Lage.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stefan Kaufmann