Frage an Stefan Kaufmann von Peter M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,
Kontostände sind nichts anderes als Zahlungsversprechen, von denen bereits im Voraus feststeht, dass sie nicht eingehalten werden können. Vom praktischen Standpunkt her gesehen könnte man es als ungedeckten (bzw. kaum gedeckten) Scheck sehen. Wenn Sie als Privatperson einen ungedeckten Scheck ausstellen, dann fällt das unter (schweren) Betrug (StGB §147 Abs. 1). Banken machen das mit jeder Kreditgewährung. Banken haben somit das Recht zum schweren Betrug ohne Rechtsfolgen. Prof. Franz Hörmann drückt es so aus: "Es gibt ein systemisches Betrugsmodell einer Institution, der in unserem Wirtschaftssystem das Monopol zur Geldschöpfung über Kredite eingeräumt wird."
Prof. Franz Hörmann: "Wenn man Geld aus Luft erfindet und das, was vorher noch nicht existiert hat, verzinst weitergibt und dinglich absichern lässt, dann ist das, wenn das Geschäftsmodell schief geht, in Wahrheit ein Enteignungsmodell. Das ist auch der Hintergrund des Bankgeheimnisses. Banken können überhaupt nicht offen legen, wo beispielsweise die Zinsen für Sparbücher, Bausparverträge oder Sonstiges herkommen. Denn wenn sie das täten, müssten sie zugeben, dass das alles in Wirklichkeit verkettete Pyramidenspiele sind."
Ist das korrekt? Wenn ja, wieso ist das in unserem Land möglich?
Mfg
P.Maier
Sehr geehrter Herr Maier,
ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Frage richtige verstehe. Ich bin jedenfalls nicht der Meinung, „dass Kontostände Zahlungsversprechen sind, von denen bereits im Voraus feststeht, dass sie nicht eingehalten werden können“. Was verleitet Sie zu dieser Annahme?
Ich kenne den von Ihnen zitierten Professor Frank Hörmann überdies nicht. Hat er Ihnen gegenüber seine Aussagen auch begründet?
Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an mein Wahlkreis-Büro (Tel.: 0711/90729910).
Mit besten Grüßen
Stefan Kaufmann