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Stefan Kaufmann
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Frage von Hendrik W. •

Frage an Stefan Kaufmann von Hendrik W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,
ich war heute gerade wieder einmal bei einer Bundeswahl, hier in Berlin. (Abstimmung über den Erhalt der Theater in Berlin). Mir ist dabei mal wieder aufgefallen, dass ich nach der Stimmabgabe nochmals meinen Ausweis vorzeigen sollte, damit der Wahlhelfer mich auf der Liste des Meldeverzeichnisses abhaken konnte. Dieses Prozedere wird auch bei den normalen Bundeswahlen beibehalten. Hier nun meine Frage: Ist es wirklich notwending, dass die Bundesregierung genau weiss, dass ich bei dieser Wahl abgestimmt habe? Wozu sollen diese personbezogenen Daten nützlich sein? Was passiert mit diesen Daten? Kann man sicher stellen, dass die Daten aus dem Meldeverzeichnis nicht verkauft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik Werner

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Sehr geehrter Herr Werner,

bei der von Ihnen angesprochenen Abstimmung in Berlin (mein Wahlkreis ist Stuttgart) am 16.01.2011 handelte es sich nicht um eine „Bundeswahl“, sondern um einen Bürgerentscheid zum Erhalt der beiden historischen Kudamm-Bühnen. An diesem regional begrenzten Entscheid durften nur Stimmberechtigte des Bezirks Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf teilnehmen. Bei Fragen zur konkreten Organisation dieser lokalen Abstimmung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Wahlleiter in Berlin.

Zu Ihrer Frage, ob es tatsächlich notwendig sei, dass die Bundesregierung wissen müsse, wie Sie abgestimmt hätten, habe ich zwei Anmerkungen:

1.) Ich bin Mitglied des Bundestages und nicht der Bundesregierung. Ich kann Ihnen nicht für die Bundesregierung antworten.

2.) Ich bin aber dennoch fest davon überzeugt, dass die Bundesregierung keine personalisierte Einzelfallerhebung vornimmt, ob jemand von seinem Wahlrecht Gebrauch macht oder nicht.

Seien Sie jedenfalls versichert, dass Wahlen und Abstimmungen in Deutschland West seit 1949 und in Deutschland Ost seit 1990 in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl erfolgen. So ist es im Grundgesetz festgelegt. Selbstverständlich werden die im Zusammenhang von Wahlen erhobenen Daten von staatlichen Stellen weder verkauft noch sonst zu einem anderen Zweck als dem der ordentlichen Durchführung der Wahl verwendet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Kaufmann

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