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Stefan Kaufmann
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Frage von Heinz-Georg M. •

Frage an Stefan Kaufmann von Heinz-Georg M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

am 26.10.2009 wurde der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP beschlossen.

Hierin heißt es unter anderem unter Punkt I.1. "Wir werden ... sofort damit beginnen, die Steuern zu senken".

In der Nacht zum 25.10.2010 (nicht mal 1 Jahr später), hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Tabaksteuer zu erhöhren. Meine Frage: Fällt die Tabaksteuer nicht unter § 3 AO ? Oder wie ist dieser Beschluss dann mit dem Koalitionsvertrag vereinbar ?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Heinz-Georg Magnus

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Magnus,

vielen Dank für Ihre Frage zur Erhöhung der Tabaksteuer. Gerne beziehe ich hierzu Stellung.

Zunächst einmal darf ich Ihnen versichern, dass uns eine Erhöhung der Tabaksteuer nicht leicht fällt. Auch bitte ich Sie zu bedenken, in welchem Zusammenhang dies geschieht.

Die größte Wirtschafts- und Finanzkrise der Nachkriegsgeschichte ist an den öffentlichen Haushalten nicht spurlos vorbeigegangen. Die Nettokreditaufnahme erreicht eine historische Dimension. Das strukturelle Defizit beträgt über 50 Milliarden Euro. Die Schuldenbremse, die verhindern soll, dass hierzulande griechische Verhältnisse einkehren, sieht vor, dass jedes Jahr rund 10 Milliarden Euro einzusparen sind. Der Bundestag hat deshalb am 28. Oktober 2010 das Haushaltsbegleitgesetz 2011 verabschiedet, das Teil des Sparpakets ist und helfen soll, die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen hat sich jedoch herausgestellt, dass die hier zunächst vorgesehene Mehrbelastung für energieintensive Unternehmen zu einer massiven Gefährdung unserer industriellen Kerne und damit zu einer Gefährdung von zahlreichen Arbeitsplätzen geführt hätte. Nach Abwägung aller Umstände haben wir daher entschieden, dass die energieintensiven Unternehmen zwar weiterhin einen spürbaren Beitrag zum Sparpaket leisten, aber eben nicht in der zunächst vorgesehenen Höhe. Zum Ausgleich der damit verbundenen Einnahmeausfälle halten wir es zur Sicherung der beruflichen Existenzen von Beschäftigten in energieintensiven Unternehmen für vertretbar, die Tabaksteuer entsprechend moderat zu erhöhen. Dabei wird die Union dafür Sorge tragen, dass dies in maßvollen und verträglichen Schritten geschieht. Die Details hierzu werden ausführlich parlamentarisch beraten werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen unseren Standpunkt hinreichend darlegen konnte und bitte Sie um Verständnis für diese aus unserer Sicht notwendige Maßnahme

Beste Grüße

Stefan Kaufmann

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