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Stefan Kaufmann
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Frage von Hartmut H. •

Frage an Stefan Kaufmann von Hartmut H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

zu Ihren Antworten auf die Fragen "Inneres und Justiz von Herrn Geiger (vom 17.10.10)" hätte ich gerne etwas mehr Details.

Zu Ihrer Antwort Punkt 1:
"Beim unwahrscheinlichen Fall von Schäden haftet die Bahn."
a) Gibt es entsprechende Risikoanalysen, die von Ihnen eingesehen wurden und auch als Rechtsanwalt bewertet werden können, dass sie zu der Aussage "unwahrscheinlich" kommen?
b) In welcher Form haftet die Bahn? Sollte die Notwendigkeit entstehen die Schadensersatzansprüche einklagen zu müssen, können schon mal ein paar Jahre ins Land gehen. Verbunden mit hohem Aufwand, Kosten und ungewissem Ausgang.
c) Das Wichtigste: Ist das gesamte Projekt für den Worst Case durch angemessen Versicherungsschutz abgedeckt? In welcher Höhe, mit welchen Höchstgrenzen und mit welchen Ausschlussbedingungen?

Zu Ihrer Antwort Punkt 2:
a) "Die Polizei hat trotz des Juchtenkäfers die Baustelle selbstverständlich rechtmäßig geschützt."
Ihre "Bestürzung" angesichts der Ereignisse wirkt bei derartiger Formulierung wenig glaubhaft.
-> Das Objekt muss gegenüber den Demonstranten geschützt werden, notfalls mit Gewalt?
b) "Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch wegen des Verhaltens der Demonstranten wie Sitzblockaden, der Besetzung von Polizeifahrzeugen, dem Errichten von Barrikaden, Werfen von Gegenständen etc." ... "Als Bundestagsabgeordneter muss ich die Vorgänge in erster Linie politisch betrachten. "
Ich habe mehrfach gelesen und es wurde auch von der Polizei nicht generell ausgeschlossen, das bisweilen Provokateure bei Demonstrationen eingeschleust werden, um eine der Polizei eine Handhabe zu bieten. Wie ist dies dem Bürger gegenüber moralisch vertretbar? Und kann dies für den "Schwarzen Donnerstag" absolut ausgeschlossen werden?

Vielen Dank für Ihre Sorgfalt bei der Beantwortung meiner Fragen.
Hartmut Hoffnung

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Sehr geehrter Herr Hoffnung,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gerne will ich auch Ihnen antworten.

Frage 1)

a) Es handelt sich hierbei um die öffentlich einsehbaren Planfeststellungsunterlagen.
b) Langwierige Prozesse entstehen in solchen Fällen durch eine komplizierte Beweisführung. Um dies zu vermeiden, habe ich schon in meiner Antwort an Herrn Geiger das bei Stuttgart 21 angewandte Verfahren beschrieben.
c) Diese detaillierte Frage betrifft betriebswirtschaftliche Entscheidungen der Deutschen Bahn AG. Bitte wenden Sie sich dazu an die Bahn.

Frage 2)

a) Ich kann Sie nicht zwingen, mir meine Bestürzung über die Ereignisse zu glauben.

Ansonsten gilt: Die Polizei hat grundsätzlich auch das Recht, sog. unmittelbaren Zwang anzuwenden. In zahlreichen Gesprächen mit Projektgegnern stelle ich immer wieder ein ähnliches Rechtsverständnis fest, deswegen will ich es Ihnen gerne an einem Beispiel veranschaulichen:

Ein privater Hausbesitzer möchte eine Garage an sein Haus anbauen und hat hierfür eine Baugenehmigung. Sein Nachbar blockiert aber mit einigen Bekannten die Errichtung der Baustelle, weil er sein Nachbargrundstück durch den Anbau negativ belastet sieht und er erfolglos vor Gericht die Baugenehmigung angefochten hat. Der Hausbesitzer ruft die Polizei, die nach mehrfacher Aufforderung, die Blockade zu beenden, Zwangsmittel einsetzt.

b) Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich zu im Internet verbreiteten Gerüchten und Verschwörungstheorien ohne den geringsten Nachweis grundsätzlich keine Stellung beziehen möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stefan Kaufmann

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