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Stefan Kaufmann
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Frage von Andreas G. •

Frage an Stefan Kaufmann von Andreas G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Hr. Dr. Kaufmann,
Ihre Meinung und Standpunkte zu S21 habe ich schon gelesen und mit Interesse verfolgt. Ich bin kein direkter Gegner von S21, jedoch beunruhigt mich die Sache immer mehr. Deswegen hoffe ich auf ehrliche und vllt auch ausführliche Antworten zu meinen Anliegen.

1.) Wie werden die Anlieger geschützt vor evtl. Problemen die während oder nach den Bauarbeiten entstehen können? Ich rede davon, wenn sich die Problematischen Schichten mit Wasser füllen und die Häuser darüber Risse bekommen und im schlimmsten Fall einstürzen? Die Versicherung wird dies nicht übernehmen wollen, da es durch Fremdeinwirken Dritter geschehen ist. Wer kommt für diese dann entstandenen Schäden auf?

2.) Dies begründe ich aus der "Beherrschbarkeit" der Risiken.Ein Volk ist auch beherrschbar, jedoch gibt es auch da Ausnahmen wie der 30.09.2010 gezeigt hat. Dort wurde von der Bahn (EBA) auch Informationen zurückgehalten, die die Rodung der Bäume um einige Tage verhindert haben hätte können. In Anbetracht dessen war die Polizei instrumentalisiert und war, ohne ihr Wissen, Rechtswidrig handelnd vorgegangen. Dies begründe ich auf der vor kurzem ausgesprochenen Rüge von der Justiz gegen die Bahn. Ist dieses Verfahren Anfechtbar? Zumal eine genehmigte Schülerdemo auch vor Ort war?

3.)Sie selbst sagten, dass es mehr Einnahmen durch die neu entstandenen Bauflächen gäbe. Da gebe ich Ihnen Recht, jedoch was passiert, wenn man die Gleisanlagen abmontiert und dann bemerkt, dass dort kein Fundament gegeben ist der den Bau fördert? Dann muss man automatisch mit den Preisen und den Abgaben nach unten gehen um diese Bauflächen zu verkaufen. M.E. ist da sehr viel Raum für Spekulation. Gibt es einen Notfallplan?

4.) "Worsest Case" Gebäude stürzen ein, Tunnel brechen zusammen etc. Es gibt Personenschaden und Sachschaden in mio Höhe. Wer wird dann verantwortlich sein? Das Volk? Die Stadt? Das Land oder gar die Baufirma? Im Fall Staufen gibt es noch keinen!

Hochachtungsvoll Geiger

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Sehr geehrter Herr Geiger,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Gerne will ich Ihnen antworten.

1.) Ihre Frage: Wie werden die Anlieger geschützt vor evtl. Problemen die während oder nach den Bauarbeiten entstehen können? Ich rede davon, wenn sich die Problematischen Schichten mit Wasser füllen und die Häuser darüber Risse bekommen und im schlimmsten Fall einstürzen? Die Versicherung wird dies nicht übernehmen wollen, da es durch Fremdeinwirken Dritter geschehen ist. Wer kommt für diese dann entstandenen Schäden auf?

Meine Antwort: Der Tunnelbau wird auch durch die problematische Schicht des anhydridhaltigen unausgelaugten Gipskeuper verlaufen. Zunächst einmal werden die Anwohner dadurch geschützt, das alles getan wird, um Schäden zu vermeiden werden. Eine ganze Reihe der zahlreichen (teilweise sehr lange) existierenden Stuttgarter Tunneln verläuft bereits heute durch diese Schicht, ohne dass Häuser eingestürzt wären. Auch beim Tunnelbau gab es in den letzten Jahrzehnten technischen Fortschritt, der für erhöhte Sicherheit sorgt. Die Planfesstellungsbeschlüsse hierzu schreiben ganze Maßnahmenbündel vor.

Durch Sonden-Messgeräte werden vor und während der Bauzeit geringste Erdverschiebungen erfasst. Im Bereich der geplanten Baumaßnahmen können auf Wunsch der Bahn oder der jeweiligen Grundstückseigentümer sogenannte Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden. Dabei erfassen vereidigte unabhängige Sachverständige vor Baubeginn den Zustand von Grundstücken und Gebäuden im Bereich der Tunnel. Mit Hilfe dieser Dokumentation lässt sich später eindeutig nachweisen, ob eventuelle Veränderungen an Gebäuden mit dem Tunnelbau in Zusammenhang stehen. Beim unwahrscheinlichen Fall von Schäden haftet die Bahn.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang aber auch die unredliche Angstkampagne der Projektgegner kritisieren. Insbesondere der Vergleich des Baus eines Eisenbahntunnels in Stuttgart mit einer senkrecht in die Erde getriebenen Geothermiebohrung in Stauffen (einem tektonisch sehr aktiven Gebiet; in 140 Metern Tiefe wurde eine unter Druck stehende Wasserschicht angestochen) stößt mir immer wieder bitter auf. Eigentlich müsste doch jedem klar sein, dass dies zwei unterschiedliche Sachverhalte sind. Geradezu scheinheilig verhalten sich in diesem Zusammenhang auch einmal wieder die Grünen, die diese unausgegorenene Technologie der Geothermie stark vorangetrieben haben, weil erneuerbare Energien ja prinzipiell nur positiv sein können. Dies hindert sie jetzt keinesfalls daran, mit den Problemen der von ihnen selbst befürworteten Technologie Stimmungsmache gegen die geplanten Eisenbahntunnel zu betreiben.

2.) Ihre Frage: Dies begründe ich aus der "Beherrschbarkeit" der Risiken. Ein Volk ist auch beherrschbar, jedoch gibt es auch da Ausnahmen wie der 30.09.2010 gezeigt hat. Dort wurde von der Bahn (EBA) auch Informationen zurückgehalten, die die Rodung der Bäume um einige Tage verhindert haben hätte können. In Anbetracht dessen war die Polizei instrumentalisiert und war, ohne ihr Wissen, Rechtswidrig handelnd vorgegangen. Dies begründe ich auf der vor kurzem ausgesprochenen Rüge von der Justiz gegen die Bahn. Ist dieses Verfahren Anfechtbar? Zumal eine genehmigte Schülerdemo auch vor Ort war?

Meine Antwort: Die Polizei hat trotz des Juchtenkäfers die Baustelle selbstverständlich rechtmäßig geschützt. Die Deutsche Bahn hat das Recht, auf dem Gebiet eine Baustelle einzurichten und sich diese auch ggf. von der Polizei schützen zu lassen. Der Polizeieinsatz zum Schutz der Baustelle ist also rechtlich unumstritten. Von den Demonstranten wird die Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Mittel im Allgemeinen und das Verhalten einzelner Beamter im Besonderen angezweifelt. Entsprechende Anzeigen sind bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingegangen. Dort wird derzeit ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch wegen des Verhaltens der Demonstranten wie Sitzblockaden, der Besetzung von Polizeifahrzeugen, dem Errichten von Barrikaden, Werfen von Gegenständen etc.

Auch zur Schülerdemo kursieren Mythen, die ich hier einmal aus rechtlicher Perspektive klar stellen möchte: Die Versammlung war zunächst angemeldet für die Lautenschlagerstrasse, später sollte der Demonstrationszug (genehmigt) in den mittleren Anlagen enden. Die Versammlung wurde allerdings von den Organisatoren an der Lautschlagerstrasse aufgelöst, bevor sie richtig zu Stande kam. Von da an handelte es sich nicht mehr um eine genehmigte Versammlung. Unumstritten ist, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch spontane friedliche Versammlungen deckt.

Soweit meine persönliche rechtliche Einschätzung. Als Bundestagsabgeordneter muss ich die Vorgänge in erster Linie politisch betrachten. Meine Bestürzung über die Ereignisse habe ich bereits auch hier auf Abgeordnetenwatch veröffentlicht. Es muss alles versucht werden, dass sich solche Ereignisse nicht wiederholen. Dies ändert aber nichts an meiner befürwortenden Ansicht über das Projekt.

3.)Ihre Frage: Sie selbst sagten, dass es mehr Einnahmen durch die neu entstandenen Bauflächen gäbe. Da gebe ich Ihnen Recht, jedoch was passiert, wenn man die Gleisanlagen abmontiert und dann bemerkt, dass dort kein Fundament gegeben ist der den Bau fördert? Dann muss man automatisch mit den Preisen und den Abgaben nach unten gehen um diese Bauflächen zu verkaufen. M.E. ist da sehr viel Raum für Spekulation. Gibt es einen Notfallplan?

Meine Antwort: Ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie wissen möchten, ob sich die freiwerdenden Flächen nach Fertigstellung des Projekts auch vermarkten lassen. Diese Flächen befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Stuttgart. Natürlich sollen mit diesen Flächen auch Einnahmen für die Stadtkasse erzielt werden. In erster Linie verfolgt die Stadt damit aber Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung. So sollen auf den Flächen bezahlbarer Wohnraum, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie zusätzliche Grünflächen entstehen. Die Stadt hat also gar nicht das Ziel, diese Flächen mit der größtmöglichen Rendite zu verkaufen. Der Wohnungsbedarf in Stuttgart wird auch in Zukunft sehr hoch bleiben. Einnahmeeffekte lassen sich durch zusätzliche Einwohner und durch zusätzliche Steuereinnahmen erzielen.

4.) Ihre Frage: "Worsest Case" Gebäude stürzen ein, Tunnel brechen zusammen etc. Es gibt Personenschaden und Sachschaden in mio Höhe. Wer wird dann verantwortlich sein? Das Volk? Die Stadt? Das Land oder gar die Baufirma?
Im Fall Staufen gibt es noch keinen!

Frage 4: Hier möchte ich gerne auf meine Antwort zu Frage 1. verwiesen.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Stefan Kaufmann

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