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Stefan Kaufmann
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Frage von Norbert U. •

Frage an Stefan Kaufmann von Norbert U. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr.Kaufmann,

Dr. Ulfkotte hat in den letzten Wochen sein Buch "Kein Schwarz.Kein Rot.Kein Gold" veröffentlicht. Darin wird u.a. behaupetet, daß die "Migrations"-industrie dem deutschen Volk bereits 1 Billion Euro gekostet habe.

Damit sind die Aufwendungen über Ertrag/Nutzen in Geldwert gemeint.

Meine Fragen nun dazu:

Ist die Behauptung, die Dr. Ulfkotte aufstellt, richtig oder nicht?
Wenn nicht, warum widerlegt sie dann kein verantwortlicher Politiker?
Wie hoch sind die Kosten der "Migration" (eigentlich Immigration) wirklich?
Gibt es hierfür verlässliche Quellen ? Warum wird die Zuwanderung nicht streng nach Kriterien, die in anderen Ländern normal und ohne Rassismus-Stallgeruch sind (z.B. Kanada), geregelt ? Damit meine ich nicht Menschen in Not, z.B. weil diese als Konvertit in islamischen Ländern mit dem Tode bedroht sind oder einen von zweihundert Millionen weltweit verfolgter Christen. Nein, damit meine ich Zuwanderung in unsere Arbeitswelt.
Wenn die Behauptung richtig ist, warum leistet Deutschland sich dann in diesem Bereich ein so hohes Defizit, wenn gleichzeitig die Verschuldung auf 1,7 Billionen angestiegen ist ?

Wie soll ich das alles meinen Söhnen erklären ? Ich hoffe Sie können mir eine befriedigende Antwort geben. Vielen Dank vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Utz

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Sehr geehrter Herr Utz,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kenne das von Ihnen zitierte Buch leider nicht und kann daher auch nicht beurteilen, ob die darin gemachten Aussagen korrekt sind.

Im Zusammenhang mit dem Thema Migration hat erst in der vorletzten Woche die Bundesregierung ihren achten „Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland“ vorgestellt. Der Bericht widmet sich neben den in Deutschland lebenden Ausländern auch der Lage der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund insgesamt. Von den 15,6 Millionen Einwohnern mit Migrationshintergrund sind 8,3 Millionen Deutsche. Inzwischen haben 34,4 Prozent der Kinder unter fünf Jahren einen Migrationshintergrund. In Stuttgart haben sogar 56 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren einen Migrationshintergrund. Vielfalt in unserer Gesellschaft ist Realität. Der Großteil der Zugewanderten und ihrer Kinder hat sich in unsere Gesellschaft integriert. Dort, wo das nicht der Fall ist, wurden unter der unionsgeführten Bundesregierung vielfältige Integrationsmaßnahmen von Bund, Ländern, Kommunen und Privaten in Angriff genommen, die insbesondere darauf abzielen, jungen Migranten faire Startchancen zu geben und ihren Aufstieg zu ermöglichen. Staatlicherseits werden die Anstrengungen nicht nachlassen, die Integration insbesondere über die Schule und über den Arbeitsmarkt voranzutreiben. Klar ist aber auch, dass die Zugewanderten für ihre Integration und die Integration ihrer Kinder auch selbst Verantwortung tragen müssen.

Was mich als Bildungspolitiker im Zusammenhang mit der Immigration zur Zeit stark beschäftigt, ist die Frage der Anerkennung ausländischer Abschlüsse bei Migranten. Denn in vielen Wirtschaftsbereichen zeichnet sich in den kommenden Jahren ein hoher Fachkräftebedarf ab. Dabei ist es wichtig, dass wir alle Qualifikationspotenziale im Inland aktivieren und besser nutzen. Das heißt konkret, dass wir die beruflichen Qualifikationen in den Blick nehmen, die Menschen aus dem Ausland mitbringen. Viele der nach Deutschland Zugewanderten und auch viele Deutsche haben in anderen Ländern gute berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben. Die können sie aber oft auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht optimal verwerten, weil Bewertungsmaßstäbe und Bewertungsverfahren fehlen. Wir schätzen dieses Potenzial auf rund 300 000 Menschen. Politisch im Fokus stehen die Berufe, in denen bereits jetzt ein Mangel an qualifizierten Fachkräften besteht, etwa bei den Medizin- und Erziehungsberufen, im Pflegebereich und bei den sogenannten MINT-Berufen. Aktuell befindet sich ein Entwurf des Bundesbildungsministeriums für ein „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen“ im parlamentarischen Abstimmungsverfahren. Von diesem Gesetz verspreche ich mir eine deutliche Verbesserung der Situation sowohl für die ausländischen Fachkräfte als auch für die inländische Wirtschaft bei der Suche nach geeigneten Fachkräften.

Bitte wenden Sie sich Rückfragen an mein Wahlkreisbüro (Tel.: 0711/90729910). Gerne stehe ich auch für ein persönliches Gespräch bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stefan Kaufmann

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