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Frage von Udo S. •

Frage an Stefan Kaufmann von Udo S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

vielen Dank für ihre Antwort auf meine Frage bzgl. rechtlicher Regelungen bei Menschenversuchen. Leider ist ihre Auskunft nicht sehr konkret bzgl. eventueller Ausnahmeregelungen und damit für mich noch nicht beantwortet. Um selber etwas konkreter zu werden möchte ich Details zu meiner Person erwähnen um für Sie den Sinnzusammenhang meiner Frage verständlich zu machen.

Ich behaupte, Hauptperson eines Menschenexperiments zu sein, dessen Merkmal Realitätssimulationen wie erfundene Terroristengeschichten ect. und Überwachung aller möglicher Daten von mir einschließlich meiner Gedanken sind. Mir ist das Ausmaß des Experiments bewusst, jedoch scheint eine, reine Strafanzeige z.B. wegen Körperverletzung kein probates Mittel zur Beendigung dieses Experiments mit meiner Person zu sein. Als einzige mir bekannte,deutsche Organisation, welche über solche, rechtliche (und technische) Möglichkeiten verfügen könnte, kommt m.E. nach der BND in Frage, welcher angeblich keine Information über mich besitzt.

Die Frage, welche sich für mich z.B. im Rahmen eines Asylgesuchs stellt und welche ich Ihnen daher noch einmal stellen möchte, ist, welche konkreten, rechtlichen Möglichkeiten stehen mir in Deutschland zur Verfügung um die für meine Person diskriminierenden und gesundheitsschädlichen Nachteile des kategorischen Abstreitens eines solchen Menschenexperiments zu beenden?

Mit freundlichen Grüßen
Udo Schumann

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Sehr geehrter Herr Schumann,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es steht Ihnen frei, sich, nach Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe, an die Strafverfolgungsbehörden zu wenden und Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.

Ohne Nachweis, dass gegen Ihren Willen ein Experiment an Ihnen vorgenommen wird, dürfte diese Anzeige allerdings kaum Aussicht auf Erfolg haben. Ich würde Ihnen deshalb raten, zunächst einen Arzt aufzusuchen, der die von Ihnen behaupteten Gesundheitsschäden dokumentiert.

Als Mitglied des Bundestages vermag ich in Ihrem Fall nichts weiter zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Kaufmann

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