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Stefan Kaufmann
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Frage von udo s. •

Frage an Stefan Kaufmann von udo s. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,
können Sie mir sagen, wie Menschenversuche in Deutschland gesetzlich
geregelt sind und welche Beschwerdemöglichkeiten man als unfreiwillige Versuchsperson
dagegen hat?
In der Schweiz z.B. wurde die Verfassung geändert und ein
Entwurf zu einem Bundesgesetz liegt ebenfalls vor: http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090079
Gibt es in Deutschland ähnliche Regelungen?
Mir freundlichen Grüßen
Udo Schumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schumann,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Gerne werde ich Ihnen antworten:
Menschenversuche (etwa Medikamentenstudien) ohne Einwilligung des Patienten erfüllen den Tatbestand der Körperverletzung und werden in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Selbst mit Einwilligung bestehen in Deutschland strenge Regeln beim Test neuer Medikamente.
Das Verbot von Menschenversuchen ergibt sich schon aus dem Grundgesetz, namentlich Artikel 1 Abs. 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ sowie aus Artikel 2 Abs. 2 „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stefan Kaufmann

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