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Stefan Kaufmann
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Frage von Andreas R. •

Frage an Stefan Kaufmann von Andreas R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

an meiner Berliner Universität (TU) werden regelmäßig Informationsstände US-amerikanischer Sekten aufgebaut, Freitags verwandelt sich das Hauptgebäude zu einer Moschee, die zahllose Anhänger von außerhalb anlockt und in Hörsälen ist das Kopftuch inzwischen Alltag. An den schwarzen Brettern werben dubiose Gruppen eigentlich täglich für esotherische Veranstaltungen und um Mitglieder. Ein Berliner Gymnasiast hat an seiner Schule erfolgreich einen Betraum eingeklagt.

In laizistischen Ländern wie Frankreich oder der Türkei wäre soetwas nicht möglich. In Deutschland kann jeder Esotherikverein in öffentlichen Einrichtung auf Rattenfang gehen. Ich erinnere daran, dass die Attentäter des 11. Septembers an Hamburger Universitäten in Moscheegruppen organisiert waren.

Hielten Sie es für richtig, nach dem Vorbild Frankreichs, die Trennung von Kirche und Staat in Deutschland einzuführen und gewissermaßen Religionsverbot in öffentlichen Einrichtungen einzuführen? Dazu gehört meiner Meinung nach auch der Einzug von Kirchensteuern durch Behörden, das Kopftuchverbot in Ämtern und Bildungseinrichtungen, der Religionsunterricht an Schulen (der selbst im als streng religiös geltenden Amerika verboten ist!) und auch das Verbot des Kreuzes in Gerichtssälen und Schulen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Reichhardt

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Sehr geehrter Herr Reichhardt,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Januar. Eine Trennung von Kirche und Staat nach dem Vorbild Frankreichs halte ich in Deutschland nicht für notwendig. Auch spreche ich mich entschieden dagegen aus, Religionsunterricht an Schulen abzuschaffen. Gerade das Wissen über den jeweils eigenen Glauben stärkt erwiesenermaßen den Respekt der Schüler gegenüber Menschen mit anderen Denk- und Glaubensvorstellungen. Ein Plädoyer für einen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen schließt meines Erachtens prinzipiell auch islamischen Religionsunterricht mit ein. Meines Erachtens kann viel gewonnen werden, wenn dieser Unterricht in deutscher Sprache und von an staatlichen Universitäten ausgebildeten Lehrern gegeben wird, anstatt - wie derzeit größtenteils üblich - unkontrolliert in privaten Bildungseinrichtungen.

Es ist Sache der Selbstverwaltung der Universitäten, welche Stände auf dem Universitätsgelände zugelassen werden. Solange sich die Organisationen innerhalb des geltenden Rechts bewegen, halte ich einen Eingriff des Gesetzgebers für übertrieben. Dies würde dem grundsätzlichen Ziel der Stärkung der Autonomie der einzelnen Hochschulen entgegenstehen. Dennoch gebe ich Ihnen Recht, dass die Hochschule nicht für jede „esoterische Gruppe“ eine Plattform bieten muss, auch wenn mir der konkrete Fall an der TU Berlin nicht bekannt ist. Eine Yogagruppe sollte sich aber noch im Bereich des Erträglichen befinden. Zur weiteren Klärung wenden Sie sich am besten an die zuständigen Gremien Ihrer Universität.

Sehr geehrter Herr Reichhardt, trotz unserer Differenzen bei der Frage einer „Trennung von Kirche und Staat“ wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches Studium und ein gutes neues Jahr 2010.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Stefan Kaufmann

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