Frage an Stefan Kaufmann von Uwe D. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,
vor knapp 10 Jahren gründeten ich und mein Geschäftspartner Markus Haug das Unternehmen Degerlocher Dienstleister, das als Serviceleistungen sämtliche hauhshaltsnahe Dienstleistungen anbietet. Bislang ist es so, dass unsere Kunden genau wie Privathaushalte (die mit dem Haushaltsscheck ihre Haushaltshilfen bei der Minijobzentrale anmelden) in gleicher Höhe die Kosten steuerlich absetzen können. Ist tatsächlich geplant, künftig die Privathaushalte noch umfangreicher zu begünstigen als unsere Kunden, die letztendlich nur nicht den Weg über die Minijobzentrale, sondern den Weg aus der Schwarzarbeit zu uns gegangen sind ? Wir fänden es ungerecht unsere Kunden schlechter zu stellen, da diese im übrigen die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt bekommen. Diese beträgt im übrigen 19 %, auch hier wäre durchaus überlegenswert, den verminderten Mehrwertsteuersatz in Anrechnung zu stellen. Sie wissen, dass im haushaltsnahen Dienstleistungssektor auf dem Schwarzmarkt ein unglaubliches Potential zu holen ist, um wieder mehr sozialversicherungspflichtige Arbeit zu schaffen. Bislang arbeiten wir überwiegend mit Mitarbeitern auf Minijobbasis, haben es aber trotzdem geschafft zwei Mitarbeiterinnen in Vollzeit zu beschäftigen. Ihrer Rückantwort sehen wir gerne entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Degerlocher Dienstleister
Uwe Dongus
Sehr geehrter Herr Dongus,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Frage. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, so tragen Sie die Sorge, dass Ihre Kunden zukünftig stärker belastet werden, als dies bisher der Fall war. Wie ich der auf Ihrer Internetseite verzeichneten Kundenauswahl entnehme, dreht es sich offenbar vor allem um kleine und mittlere Unternehmen. Daher darf ich Sie zunächst einmal beruhigen, denn laut Koalitionsvertrag sind keine Belastungen für diese Gruppe vorgesehen.
Es ist im Gegenteil sogar geplant, die Arbeitsanreize für gering entlohnte Beschäftigungsverhältnisse zu verbessern, um Unternehmen wie das Ihre zu fördern.
Das langfristige Ziel ist hierbei, die Brückenfunktion in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu stärken. Ihr Unternehmen ist daher ein glänzendes Beispiel, wie es gelingen kann, Minijobs auf lange Sicht in vollwertige Arbeitsplätze umzuwandeln. Um diesen Effekt noch weiter zu stärken, prüft die schwarz-gelbe Koalition die Erhöhung und die Dynamisierung der Grenze sozialversicherungsfreier Mini-Jobs. Außerdem sollen durch eine Änderung der Hinzuverdienstregeln die Arbeitsanreize weiter forciert werden.
Lassen Sie mich noch kurz auf das Thema der Schwarzarbeit eingehen. Im Koalitionsvertrag ist eindeutig und unmissverständlich festgehalten, dass Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt ist. Sie ist destruktiv für unseren Sozialstaat, da sie unseren sozialen Sicherungssystemen großen Schaden zufügt. Sie führt zudem zu unfairem Wettbewerb und geht vor allem zu Lasten von kleinen und mittleren Betrieben. Gerade um Betriebe wie den Ihren davor zu schützen, ist es das Ziel der neuen Bundesregierung, stärker gegen Schwarzarbeit vorzugehen.
Wirksamere Kontrollen auf der einen Seite und bessere Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf der anderen Seite sind deshalb auch aus meiner Sicht unverzichtbar.
Was eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes angeht, so will ich Ihnen offen sagen, dass es noch keine konkreten Pläne gibt, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auch auf den Bereich der Mini-Jobs auszuweiten.
Unsere neue Regierung sieht allerdings beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz sehr wohl einen Handlungsbedarf. Es ist dabei vollkommen klar, dass etwaige Benachteiligungen geprüft werden müssen. Zu diesem Zweck soll eine Kommission eingesetzt werden, die sich mit der Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten und sende Ihnen freundliche Grüße!
Ihr
Dr. Stefan Kaufmann