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Stefan Kaufmann
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Frage von Richard K. •

Frage an Stefan Kaufmann von Richard K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

Kleinveranstalter und Künstler haben eine Petition zur Reformierung der GEMA auf den Weg gebracht. Die große Resonanz zeigt deutlich die Notwendigkeit, dieses Thema aufzugreifen.
Grund genug unsere Kandidaten für die Bundestagswahl zu folgenden Fragen um eine Stellungsnahme zu bitten:

1) Sind Sie der Meinung, dass zur allgemeinen Erhaltung der Kultur in Deutschland die GEMA reformiert werden muss?

2) Ist die Monopolstellung eines einzelnen Vereins, zur Wahrung des Urheberrechts, mit unserem Grundgesetz vereinbar?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Köhnlein,

1.) Auf der Petitionsseite des Deutschen Bundestages konnte bis zum 17.07.09 dafür unterzeichnet werden, dass der Deutsche Bundestag die Tätigkeit der GEMA auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und dem Urheberrecht überprüfen möge. Des Weiteren wird gefordert, dass es eine grundlegende Reformierung der GEMA hinsichtlich ihrer Berechnungsgrundlage („Raumgröße, Höhe des Eintrittgeldes und GEMA-Pflicht für die gesamte Veranstaltung ab einem GEMA-pflichtigen Musikstück“) und der Tantiemenberechnung für GEMA-Mitglieder gibt sowie mehr Transparenz bei der Vergabe der Gelder hergestellt wird. Mit dieser Petition werden viele der Kritikpunkte an der GEMA aufgegriffen; sie ist daher auf einem guten Weg! 106575 Bürger haben die Petition bis zum 17.07.09 unterschrieben, doppelt so viele wie benötigt, damit sich der Deutschen Bundestag mit dieser Petition auseinandersetzt. Es freut mich persönlich sehr, dass die eingereichte Petition in der parlamentarischen Prüfung ist.
Die inhaltliche Problematik hierbei ist nun aber nicht die GEMA als Institution an sich, sondern die funktionale Ausgestaltung ihrer Rahmenbedingungen. Es sollte auch weiterhin eine Institution geben, welche sich für den Schutz des Urheberrechts in der Musik und Kunst einsetzt. Mit der Abschaffung der GEMA würde man den Künstlern und Musikern mehr schaden als helfen. Allerdings sind die Rahmenbedingungen in denen sich die GEMA-Veträge/Formulare bewegen, einer grundlegenden Umgestaltung unterworfen. Die Anteile der Einnahmen der GEMA fließen alle in einen gemeinsamen Pool; dieser wird mit einem sehr komplizierten Verrechnungsverfahren an alle Künstler verteilt. Hierbei ist nicht ersichtlich, welcher Künstler welchen Geldbetrag zugeteilt bekommt. Hier sehe ich eine klare Benachteiligung der einzelnen Künstler. Somit steht außer Frage, dass hieran etwas geändert werden muss. Mit der eingereichten Petition hat man jedenfalls einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht.

2.) Monopole bzw. Monopolstellungen verstoßen an sich nicht gegen das Grundgesetz. Die Mitgliedschaft in der GEMA ist zudem notwendigerweise freiwillig. Da das Urheberrecht zunächst ausschließlich dem Urheber vorbehalten ist und die Wahrnehmung desselben nur von diesem an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen werden kann. Es ist also jedem Urheber selbst überlassen, seine Rechte selbst wahrzunehmen oder diese an die GEMA zu übertragen.

Viele Grüsse
Ihr Stefan Kaufmann

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