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Stefan Grabrucker
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Frage von Bettina B. •

Frage an Stefan Grabrucker von Bettina B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Grabrucker,

die Antwort mit den Krippenplätzen und Erziehungsgeld hatten Sie bereits einer anderen Dame gegeben. Sie hatte mich zu meiner Frage inspiriert.

Kinder werden älter - wie sieht es dann aus? Wie gehen Sie/die ÖDP mit der Kinderarmut von Kindern 6+ (die aus gegebenen Umständen kein UVG mehr erhalten) um?

Danke für Ihre Antwort.

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrte Frau Bayerl,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Wenn ich die gesetzlichen Bestimmungen richtig kenne, dann werden Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz UVG generell nur für maximal 72 Monate, also für 6 Jahre gezahlt bzw. nur für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Diese zeitliche Beschränkung erscheint mir nicht sinnvoll, da die Zahlungen ja explizit an das Kind gerichtet sind, um die dringendsten Lebensbedürfnisse zu befriedigen. Ein Kind von beispielsweise 10 Jahren ist auf dieses Geld angewiesen, selbst, wenn bereits 72 Monate in Anspruch genommen wurden. Und ein Kind kann meiner Meinung nach nicht dafür bestraft werden, dass ein Elternteil keinen Unterhalt bezahlen kann oder will.

Selbstverständlich kann man darüber diskutieren, inwieweit das Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind lebt, auf Zahlungen nach dem UVG angerechnet wird, aber grundsätzlich halte ich eine Leistungsgewährung bis mind. 18 Jahre oder bis zur Beendigung einer Ausbildung für gerechtfertigt. Dies entspräche auch den Regelungen des Kindergeldes bzw. der Waisenrente.

Nachdem es sich bei dem UVG um ein Bundesgsetz handelt, kann der Bayerische Landtag natürlich nur bedingt tätig werden, hat aber selbstverständlich die Möglichkeit, sich über eine Bundesratsinitiative für eine Reform stark zu machen.

Soweit meine Ausführungen zum UVG, die Ihre Frage hoffentlich beantworten. Weitere Vorschläge zur Stärkung von Familien und Kindern habe ich ja bereits in meiner letzten Antwort kurz skizziert. Sollten Sie weitere Rückfragen haben, würde es mich freuen, wenn Sie sich wieder an mich wenden würden.

Mit herzlichen Grüßen,
Stefan Grabrucker