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Frage von Heide J. •

Frage an Stefan Fulst-Blei von Heide J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Dr. Fulst-Blei

Sie, bzw. Ihr Büro, erwähnen in Ihrer Antwort das Wort "Unvereinbarkeitsgebot". Können Sie mir bitte erklären, was das ist bzw. bedeutet?

Danke

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Jakoby,

der Begriff "Unvereinbarkeitsgebot" in diesem Kontext meint, dass Beamte gleichzeitig keine Lobbyisten sein dürfen. Das bedeutet konkret, dass wenn jemand eine Beamtentätigkeit ausübt, er oder sie nicht gleichzeitig eine Nebentätigkeit ausüben darf, welche die Beamtentätigkeit beeinflusst.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Fulst-Blei, MdL

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