Sehr geehrter Herr Engstfeld, wie stehen Sie zu einem Verbot der rechtsextremen Partei AfD? Würden Sie ein Verbot prüfen, bzw. unterstützen?
Sehr geehrte Frau Z.,
für mich ist die Sache klar: die AfD ist rechtsextrem und verfassungsfeindlich. Deshalb befürworte ich, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Eine Partei kann jedoch nicht sofort verboten werden. Die Leitlinien für ein Parteienverbot sind im Grundgesetz in Artikel 21 festgelegt und im Parteiengesetz konkretisiert. Aus demokratischen Gründen sind die Hürden für ein Parteienverbot hoch – auch das halte ich für richtig.
Es ist deshalb fraglich, ob ein Parteiverbot zum jetzigen Zeitpunkt erfolgsversprechend wäre. Denn ein Scheitern wäre ein fatales Signal: Das haben wir bereits zweimal bei den erfolglosen Verfahren gegen die rechtsextreme NPD gesehen.
Des Weiteren löst ein Verbot keinen gesellschaftlichen Rechtsruck: Hier sind wir alle gefragt. Als Politiker werde ich deshalb weiterhin meine Stimme konsequent gegen jede rechte Gesinnung erheben – wehret den Anfängen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engstfeld