Frage an Stefan Engstfeld von Markus B.
Hallo,
wie stehen Sie zu dem am 01.10.2017 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsuchungsgesetz?
Viele Grüße
M. B.
Sehr geehrter Herr Borowiak,
Prinzipiell ist es sinnvoll auch im Netz einen zivilisierten Diskurs zu fördern. Dafür müssen online dieselben Kommunikationsregeln gelten wie offline. Menschenverachtung, Volksverhetzung oder Verleumdung sind keine Werkzeuge eines zivilen Diskurses, sondern Straftaten und gehören als solche behandelt und aus dem Netz entfernt.
Das Netzdurchsetzungsgesetz in seiner jetzigen Form ist allerdings leider handwerklich schlecht gemacht und bedarf daher grundlegender Veränderungen. Unter anderem fehlt ein Verfahren für zu Unrecht gelöschte Inhalte, sowie eine Clearingstelle an die sich Nutzer*innen wenden können, deren Inhalte zu Unrecht gelöscht wurden. Einige Vorgaben, die das NetzGD macht sind sehr vage und werden von Unternehmen unterschiedlich ausgelegt, gleichzeitig sind Meldewege zum Teil nur unter Aufwand zu finden.
Diese und andere Fehler des NetzDG hat die GRÜNE Bundestagsfraktion benannt und einen entsprechenden Antrag zur Abstellung dieser gestellt: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/059/1905950.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engstfeld MdL