Wird sich langfristig dafür eingesetzt, dass es in Bayern überall Tarifverträge für zahnmedizinische Assistentinnen gibt?
Sehr geehrte Frau M.,
zu Ihrer Frage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Staatlicherseits bestehen keine Einflussmöglichkeiten darauf, dass es in Bayern Tarifverträge für Zahnmedizinische Fachangestellten gibt. Es gilt die Tarifautonomie und es obliegt der jeweiligen Zahnarztpraxis als Arbeitgeber im individuellen Arbeitsvertrag festzulegen, ob sich an einem Tarif orientiert wird.
Auf der Website des Verband medizinischer Fachberufe e.V. finden sich hierzu folgende Informationen:
„Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. handelt für die Zahnmedizinischen Fachangestellten mit der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelfer/innen (AAZ) auf der Länderebene Tarifverträge aus. Zwingende Tarifbindung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten ist und der Arbeitnehmer Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V. ist.“
Bei der AAZ sind die Kammern Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und der Landesteil Westfalen-Lippe beteiligt. Dabei werden sowohl ein Manteltarifvertrag, Vergütungstarifverträge sowie Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung verhandelt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Ebner, MdL