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Frage von Detlef B. •

Frage an Stefan Brangs von Detlef B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brangs,

wie steht die SPD zur Frage der " SED-Opferrente", soll diese Zuwendung weiterhin, wie bisher nur bei Bedürftigkeit, oder als Anerkennung für erlittenes Unrecht gezahlt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Bauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bauer,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die sogenannte „SED-Opferrente“ orientiert sich prinzipiell an dem erlittenen Unrecht – genau genommen dem Freiheitsentzug, welcher mit der freiheitlich rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist und länger als 180 Tage dauerte ebenso wie am Einkommen der Geschädigten.

Um eine Anerkennung des erlittenen Unrechts nachzuweisen, muss es zuvor eine strafrechtliche Rehabilitierung und eine Bestätigung durch die Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes gegeben haben. Im Gesetz ist verankert, dass eine Zuwendung von der Bedürftigkeit und der Anerkennung des erlittenen Unrechts abhängt.
Die SPD hat seit der Verabschiedung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes von 2007 im Deutschen Bundestag keine neue Stellungnahme herausgegeben.

Persönlich stehe ich der Kopplung der Opferrente an die Bedürftigkeit des Empfängers jedoch kritisch gegenüber, da sie schon aufgrund der niedrigen Bedürftigkeitsgrenze viele Opfer von Zuwendungen ausschließt. Darunter viele, die aufgrund Ihrer Inhaftierung ganz offensichtlich einen persönlichen Nachteil erlitten haben, der sich auch finanziell auswirkt, zum Beispiel weil berufliche Wege versperrt worden sind.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Stefan Brangs