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Frage von Christoph T. •

Frage an Sören Link von Christoph T. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Link,

ich beschäftige mich im Rahmen meiner Examensarbeit mit dem Schulpolitischen Konsens für NRW, unter anderem mit der schulrechtlichen Umsetzung. Dabei haben sich mir die folgenden Fragen ergeben:

1. In der Konsensvereinbarung ist unter 5. als letzter Punkt festgehalten, dass die Sekundarschule in der Regel als Ganztagsschule geführt wird. Im Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in NRW findet sich diese Regelung allerdings nicht wieder. Warum wurde darauf verzichtet?

2. Unter 9. wurde vereinbart auch die Klassenfrequenzrichtwerte der Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen schrittweise von 28 auf 26 zu senken. In § 82 (1) wird für die Gründung von Realschulen oder Gymnasien aber weiterhin eine Klassengröße von 28 gefordert. Widerspricht dies nicht der vereinbarten Absenkung? Aus welchem Grund wurde die Klassenfrequenz der Hauptschule in diesem Zuge nicht auch abgesenkt?

3. Offensichtlich besteht zwischen den Fraktionen der CDU, SPD und Grünen schon seit Dezember 2010 ein Konsens, dass die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in den Regelunterricht, wie sie auch von der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gefordert wird, umgesetzt werden soll. Weshalb war es nicht möglich dieses auch mit der Umsetzung des Schulpolitischen Konsenses für NRW im Schulgesetz oder gar der Landesverfassung zu verankern?

Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir diese Fragen beantworten würden.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Tacke

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Antwort von
SPD

Hallo Herr Tacke,

herzlichen Dank für Ihre Email vom 11.3.2012. Ich schicke Ihnen gerne eine entsprechende fachliche Antwort zu - dies wird aber eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Bitte schicken Sie mir eine Email zu, damit ich eine entsprechende Antwortadresse habe.

Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
 
Sören Link MdL